Der Verteidiger eines mutmasslichen Coronakredit-Betrügers hat am Dienstag vor dem Kriminalgericht Luzern einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe nicht damit rechnen können, dass die Kredite so leichtfertig vergeben würden, sagte er.

Die Staatsanwaltschaft beantragte dagegen für den 71-jährigen Schweizer wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ein Jahr soll der Beschuldigte im Gefängnis absitzen, zwei Jahre sollen bedingt ausgesprochen werden.

Der Unternehmer beantragte im März 2020 innerhalb von zwei Tagen bei zwei verschiedenen Banken einen zinslosen Kredit, für den der Bund bürgte. Diese Kredite waren für Unternehmen vorgesehen, die wegen den Massnahmen gegen die Pandemie Einbussen beim Umsatz zu verkraften hatten und flüssige Mittel benötigten. Sie wurden wegen der Dringlichkeit von den Banken unbürokratisch und schnell gewährt.

Der Beschuldigte gab in den Anträgen an, sein Unternehmen habe 2018 einen Umsatz von 28 Millionen Franken erzielt. Jede der beiden Banken gewährte darauf einen Kredit von 0,5 Millionen Franken. Gemäss Anklageschrift war der Umsatz des Unternehmens aber deutlich kleiner und lag unter 100'000 Franken. Maximal hätte die Firma demnach einen Kredit von 8400 Franken zu Gute gehabt.

Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe das Antragsformular nur oberflächlich ausgefüllt, weil er als erfahrener Geschäftsmann davon ausgegangen sei, dass eine genauere Prüfung des Antrags stattfinde. Er habe nicht mit einem solchen «Leichtsinn der Finanzinstitute» rechnen können. Zudem habe er den Umsatz deklariert, den er ohne Corona hätte realisieren können.

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