Beim Verdacht auf Coronavirus rät das BAG zu Selbst-Isolation und Selbst-Quarantäne. In welchem Fall was angewendet werden soll, erfahren Sie hier.
Coronavirus - England
Grossbritannien ist stark vom Coronavirus betroffen. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Selbst-Isolation wird bei Krankheitssymptomen wie Husten und Fieber angewendet.
  • Bei Kontakt zu einer infizierten Person soll die Selbst-Quarantäne angewendet werden.
  • Bei allfälligen Fragen informieren Sie sich auf der Seite des BAG.

Es ist längst bekannt, dass nicht alle, die das Coronavirus Covid-19 in sich tragen, Krankheitssymptome haben oder sich krank fühlen. Zudem sollen Personen mit leichten Symptomen nicht die Notfallstationen aufsuchen. Denn dann können sich die Ärzte um die besonders schweren Coronavirus-Fälle kümmern.

Damit sich das Virus dennoch nicht ungehindert weiterverbreitet, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit BAG die Selbst-Isolation und die Selbst-Quarantäne. Dabei handelt es sich nicht um dasselbe.

Selbst-Isolation

Hat man etwa Krankheitssymptome wie Fieber und Husten, welche durch das Coronavirus verursacht sein könnten, soll man zu Hause bleiben. Auch der Kontakt zu anderen Personen soll dann möglichst vermieden werden. Diese Selbst-Isolation soll man nach Abklingen der Symptome mindestens 24 Stunden aufrechterhalten.

Grippe Influenza
Eine erkrankte Patientin liegt im Bett. - dpa

Sollte der Gesundheitszustand dies erfordern, melden Sie sich telefonisch beim Arzt. Bei besonders gefährdeten Personen muss dies umgehend geschehen. Bei allen anderen erst bei der Verschlechterung der Symptome.

Sollten Sie alleine leben, lassen Sie Lebensmittel und andere lebenswichtige Produkte durch Angehörige, Freunde oder Lieferdienste an die Haustüre liefern.

Wohnen Sie mit anderen Personen zusammen, sollen Sie sich in einem Zimmer einrichten. Die Tür soll geschlossen bleiben und auch die Mahlzeiten soll man im Zimmer einnehmen. Besuche und Kontakte sollen unterlassen werden. Den Raum sollten Sie nur wenn nötig verlassen und wenn möglich ein separates Badezimmer verwenden.

Selbst-Quarantäne

Anders die Selbst-Quarantäne. In diese soll man sich begeben, wenn man Kontakte zu einer Person mit bestätigter Coronavirus-Erkrankung hatte. Danach gilt: Für fünf Tage ab der Diagnose des bestätigten Falls zu Hause bleiben. In dieser Zeit soll jeglicher Kontakt mit anderen Personen vermieden werden.

Coronavirus Neustadt/Dosse
Andreas Gabe befindet sich in häuslicher Quarantäne und schaut aus einem Fenster. - dpa

Auch in der Quarantäne sollen Sie Lebensmittel et cetera nach Hause liefern lassen und das Zimmer nur wenn nötig verlassen.

Dabei sollten Sie Ihren Gesundheitszustand beobachten. Unwohlsein, Müdigkeit, Fieber, Husten und Atemprobleme könnten etwa Anzeichen für eine Coronavirus-Erkrankung sein.

Sollten solche Symptome auftreten, begeben Sie sich in Selbst-Isolation.

Ziel dieser Massnahmen ist es laut BAG, die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz zu verlangsamen und einzudämmen. Dabei sollen die Menschen medizinische Hilfe erhalten, die darauf angewiesen sind.

Auf Selbstbehandlung mit Medis verzichten

Sollten Sie leichte Symptome haben, helfen die gewöhnlichen Mittel. Bei Husten etwa Substanzen, die eine beruhigende Wirkung auf die Atemwege haben oder pflanzliche Hustensäfte. Auch das Inhalieren von warmem Salzwasser kann helfen.

Auf kohlensäurehaltige Getränke und Rauchen soll verzichtet werden. Hingegen helfen regelmässiges Lüften und eine hohe Luftfeuchtigkeit im Raum.

Aspirin, herzinsuffizienz
Auf eine Selbstbehandlung mit Aspirin sollte verzichtet werden, raten Mediziner. - Pixabay

Bei Fieber soll auf leichte Kost umgestellt und ebenso wie beim Husten reichlich Flüssigkeit zugeführt werden. Wer Fieber hat, sollte sich ins Bett legen und die Sache ausschwitzen.

Auf die Selbstbehandlung mit Medikamenten soll gemäss Medizinern verzichtet werden. Weil durch eine Selbstbehandlung – etwa mit Aspirin – die Symptome zwar gelindert werden, man aber weiterhin infektiös bleibt.

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