Die neuen Massnahmen des Bundesrats im Kampf gegen das Coronavirus treffen die Wirtschaft hart. Deshalb wurden nun die Härtefall-Bedingungen gelockert.
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Coronavirus: Der Bundesrat hat die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die bestehenden und neuen Corona-Massnahmen treffen die Wirtschaft hart.
  • Deshalb hat der Bundesrat die Härtefall-Bedingungen gelockert.
  • So sollen die betroffenen Betriebe vor drohenden Konkursen gerettet werden.

Die Situation sei ernst, betont der Bundesrat heute an der Medienkonferenz immer wieder. Um die Verbreitung des Coronavirus und dessen Mutationen einzudämmen, ergreift er Massnahmen, welche die Wirtschaft stark treffen.

Restaurants, Freizeitangebote und Kulturbetriebe bleiben fünf weitere Wochen geschlossen. Zudem müssen alle Läden, die nicht-essenzielle Güter verkaufen, ab Montag ihre Türen schliessen.

Coronavirus: Lockerung der Härtefall-Bedingungen

Entsprechend gross werden die Umsatzeinbussen der betroffenen Betriebe sein. Aus diesem Grund lockert der Bundesrat nun die Bedingungen, unter welchen ein Unternehmen Anrecht auf Härtefallgeld hat. «Die Verordnungsänderung erlaubt es den Kantonen, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen», schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung.

Bundesrat Härtefall
Der Bundesrat lockert die Härtefall-Bedingungen für betroffene Unternehmen. - keystone

Konkret gelten jene Unternehmen, die seit anfang November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden, automatisch als Härtefälle. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent also nicht mehr erbringen.

Auch Umsatzrückgänge im neuen Jahr werden berücksichtigt: Für Unternehmen, die zwischen Januar und Juni 2021 wegen den Corona-Massnahmen Umsatzeinbussen erleiden, gilt eine neue Bemessungsgrundlage. Neu kann der Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwendet werden.

Sollte die Wintersaison also schlecht ausfallen, dürften viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die Härtefallregelung fallen.

A-fonds-perdu-Beiträge werden erhöht

Zudem sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten künftig besser berücksichtigt werden. Neu können Kantone Beiträge von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes (bisher 10 %) und bis zu 750'000 Franken je Unternehmung (bisher: 500'000 Fr.) leisten.

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Corona-Massnahmen: Unternehmen mit hohen Fixkosten sollen besser berücksichtigt werden. - keystone

Auch lasse sich damit eine allfällige Verlängerung der Schliessungen über Ende Februar 2021 hinaus abdecken, schreibt der Bundesrat. Die Kantone würden die absolute Obergrenze der Hilfe sogar auf 1,5 Million Franken erhöhen können.

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