Wegen der ungemütlichen Situation rund um das Coronavirus hat der Bundesrat die Massnahmen verschärft. Ab Montag gilt wieder eine Homeoffice-Pflicht.
Homeoffice Coronavirus
Wegen des Coronavirus gilt in der Schweiz wieder eine Homeoffice-Pflicht. - DPA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen den vielen Hospitalisationen verschärft der Bundesrat die Corona-Massnahmen.
  • Ab kommendem Montag gilt in der Schweiz wieder eine Homeoffice-Pflicht.
  • Wo das Arbeiten vor Ort notwendig ist, kann allerdings darauf verzichtet werden.

Ab kommendem Montag gelten in der Schweiz wieder verschärfte Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Die epidemiologische Lage sei besorgniserregend, betonte Gesundheitsminister Alain Berset während der Medienkonferenz am Freitag.

Obwohl die Fallzahlen in den letzten Tagen stagniert sind, würden die Hospitalisationen weiter zunehmen. Auch die Intensivstationen seien in einzelnen Regionen stark ausgelastet. Behandelt würden vor allem ungeimpfte Personen mittleren und höheren Alters.

Coronavirus: Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt

Deshalb hat der Bundesrat erneut das Zepter in die Hand genommen und neue Massnahmen beschlossen.

Um die Kontakte zu reduzieren, wird unter anderem die Home-Office-Pflicht wieder eingeführt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wo das Arbeiten vor Ort notwendig ist, kann darauf verzichtet werden.

Homeoffice-Pflicht
Ab Montag, 20. Dezember 2021, gilt in der Schweiz wieder eine Homeoffice-Pflicht. - dpa-infocom GmbH

Allerdings gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.

2G-Regel in öffentlichen Innenräumen

Auch der Zugang von vielen öffentlichen Innenräumen wird auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Damit werde das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats.

Coronavirus
Coronavirus: In Restaurants, Bars und diversen Freizeitbetrieben gilt aktuell die 2G-Regel. - Keystoen

In Restaurants, Kultur- und Freizeitbetrieben gilt neu die 2G-Regel. Wo die Maske nicht getragen werden kann, muss zusätzlich ein negatives Testresultat vorhanden sein. Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, deren Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt.

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