Der Bund reserviert sich bei zwei Unternehmen Medikamente gegen das Coronavirus. Ein Vertrag wurde mit Roche geschlossen, einer mit GlaxoSmithKline.
Blick in den Gang einer Corona-Intensivstation. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Blick in den Gang einer Corona-Intensivstation. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund reserviert zwei weitere Medikamente gegen das Coronavirus.
  • Am Montag gab das BAG die Unterzeichnung zweier Verträge bekannt.

Der Bund hat Verträge für die Reservation von zwei vielversprechenden Arzneimitteln abgeschlossen gegen das Coronavirus abgeschlossen. Dies mit den Unternehmen GlaxoSmithKline AG und Roche Pharma AG, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung schreibt.

Mit den Medikamenten sollen Corona-Patienten behandelt werden, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Konkret geht es um zusätzliche 2000 Packungen des Antikörpers Sotrovimab. Dieser wurde von der Firma GlaxoSmithKline in Partnerschaft mit dem Unternehmen VIR Biotechnology entwickelt.

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Das Antikörper-Mittel Sotrovimab soll zur Behandlung von Covid-19 bei Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der andere Vertrag hat bis zu 4000 Packungen der Kombination von Casirivimab / Imdevimab als Gegenstand. Diese wurde von der Firma Regeneron Pharmaceuticals, zusammen mit dem Unternehmen Roche Holding, entwickelt wurden.

Bei den Medikamenten handelt es sich um monoklonale Antikörper. Sprich: In Kultur geklonte Antikörper, die der Patientin oder dem Patienten intravenös injiziert werden, um das Virus zu neutralisieren. Klinische Studien von GlaxoSmithKline und Regeneron zeigen gemäss BAG, dass diese Behandlungen einen wirksamen Schutz gegen schwere Formen der Krankheit bieten können.

Medikamente bereits in der Schweiz verfügbar

Sotrovimab und Casirivimab/Imdevimab sind gemäss BAG in der Schweiz auf Empfehlung der Taskforce seit dem 30. September, respektive seit dem 13. Mai dieses Jahres verfügbar.

Sotrovimab ist noch nicht zugelassen, kann aber aufgrund der Covid-19-Verordnung 3 und eines eingereichten Zulassungsgesuches bereits während des laufenden Zulassungsverfahrens zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten angewendet werden. Casirivimab/Imdevimab erhielt die Zulassung am 23. Dezember.

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