Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Solothurn reagieren auf die steigenden Fallzahlen mit dem Coronavirus. Sie führen ab morgen verschärfte Massnahmen ein.
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Coronavirus: Der öffentliche Verkehr ist einer der wenigen Orte, wo noch immer eine Maske getragen werden muss. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Basel-Stadt verschärft seine Corona-Massnahmen.
  • An Veranstaltungen inklusive Messen in Innenräumen müssen Gesichtsmasken getragen werden.
  • InSolothurn darf in Beizen und an Veranstaltungen nur noch im Sitzen konsumiert werden.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat aufgrund der aktuellen Lage rund um das Coronavirus weitere Massnahmen ergriffen. Neben der 3G-Regelung müssen an Veranstaltungen inklusive Messen in Innenräumen Gesichtsmasken getragen werden. Zudem muss die Konsumation von Speisen und Getränken sitzend am Tisch erfolgen.

In Innenräumen von Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen, müssen alle Personen eine Gesichtsmaske tragen. Dies gilt sowohl für die Gäste als auch für die Mitarbeitenden. Neu muss weiter in Restaurationsbetrieben (einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen) die Konsumation an Tischen erfolgen.

Coronavirus: Massnahmen vorerst bis Ende Januar befristet

Zudem muss neu auch in Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport von allen Personen eine Gesichtsmaske getragen werden. Von der Maskentragpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren sowie Personen, welche aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können.

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Eine Frau sitzt mit einer Maske in einem Restaurant. (Archivbild) - Keystone

Die Massnahmen gelten ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 und sind bis 31. Januar 2022 befristet. Der Regierungsrat begründet die Verschärfungen mit den steigenden Fallzahlen und der Situation auf den Intensivstationen.

Auch Solothurn und Basel-Land verschärfen

Auch der Kanton Solothurn verschärft seine Massnahmen ab Mittwoch. Die Maskenpflicht gilt in Innenräumen an an öffentlichen Veranstaltungen und Grossveranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen. Weiter gilt die Maskentragpflicht in Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport, wie Fitnesszentren, Theater oder Konzertlokale.

An Grossveranstaltungen und bewilligungspflichtigen Publikums- und Fachmessen mit mehr als 1’000 Personen sind alle Personen verpflichtet, auch im Aussenbereich eine Maske zu tragen. An öffentlichen Veranstaltungen, an Fach- und Publikumsmessen, in Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen darf nur noch sitzend konsumiert werden.

Im Kanton Basel-Land gilt ab Mittwoch auch die Maskentragpflicht für alle öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen. Masken müssen neu auch in Restaurationsbetrieben inklusive Bars und Clubs getragen werden. Dort dürfen sie lediglich zur Konsumation von Speisen und Getränken abgenommen werden.

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