Der Massnahmen-Kritiker Nicolas Rimoldi wurde vergangene Woche in Luzern verurteilt. Das dürfte erst der Anfang gewesen sein.
Nicolas Rimoldi
Nicolas Rimoldi bei einer Corona-Demonstration. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Letzte Woche wurde Nicolas Rimoldi vor dem Bezirksgericht Luzern verurteilt.
  • Rechtswissenschaftler Kaspar Gerber schliesst nicht aus, dass noch weitere Urteile folgen.
  • Allein das Stadtrichteramt Zürich hat in diesem Jahr 2500 Anzeigen erhalten.

Vor einer Woche wurde Nicolas Rimoldi durch das Bezirksgericht Luzern wegen Nötigung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilt den bekannten Massnahmen-Kritiker wegen seiner Rolle bei Kundgebungen zu einer bedingten Geldstrafe.

Der 27-jährige Präsident der Gruppe «Mass-Voll!» hat sich unter anderem schuldig gemacht wegen mehrfacher Nötigung. Auch die mehrfache Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration wird ihm vorgehalten.

Nicolas Rimoldi
Corona-Massnahmenkritiker Nicolas Rimoldi auf dem Weg ins Luzerner Bezirksgericht. - keystone

Rimoldi wurde zu einer Geldstrafe von 12'000 Franken auf Bewährung verurteilt. Dazu soll er eine Busse sowie die Gerichtskosten von insgesamt 4500 Franken bezahlen.

«Mass-Voll!» kündigte an, das Urteil weiterzuziehen.

Laufende Verfahren würden eingestellt

Doch: Diese Verurteilung soll noch lange nicht alles gewesen sein. Rechtswissenschaftler Kaspar Gerber von der Universität Zürich spricht gegenüber Nau.ch von schweizweit «über 15'000 Anzeigen», die allein bis Ende 2021 zusammengekommen seien. «Davon landeten etliche auch vor den Gerichten», so Gerber.

Gerber glaubt: «Daher ist nicht ausgeschlossen, dass es weitere Verurteilungen gibt.»

Corona-Skeptiker
Rimoldi dürfte nicht der einzige Corona-Kritiker bleiben, dem ein Urteil droht. - keystone

Zwar würden in den Kantonen noch laufende Verfahren in gewissen Fällen bereits auf Stufe Staatsanwaltschaft eingestellt. «Dies nicht zuletzt wegen Beweisschwierigkeiten», sagt Gerber.

Stadtrichteramt Zürich mit 2500 Verfahren dieses Jahr

Doch: Die meisten Fälle werden weiterverfolgt. Allein das Stadtrichteramt Zürich hat seit Corona-Ausbruch «5500 Anzeigen wegen Missachtung der Covid-Bestimmungen zur Beurteilung erhalten.» Davon sind laut Jörg Gaster, leitendem Stadtrichter, allein 2500 im laufenden Jahr eingegangen.

Was ist Ihnen von den Corona-Regeln geblieben?

Wie viele davon eingestellt werden, kann Gaster nicht sagen. Aber: «Über alle Covid-Verfahren gesehen dürfte die Einstellungsquote geschätzt zwischen fünf bis zehn Prozent liegen.»

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