Conforama muss wegen falschen Aktionspreisen Ausgleich zahlen
Die Möbelhändlerin Conforama Schweiz hat ihre Kunden nicht absichtlich mit falschen Rabatten getäuscht. Zu diesem Schluss kommt das Waadtländer Kantonsgericht. Das Unternehmen muss aber eine Ausgleichsforderung von 1,5 Millionen Franken für unrechtmässige Gewinne bezahlen.
Von der Anklage wegen unlauteren Wettbewerbs sprach das Gericht das Unternehmen frei. Die Verwendung von falschen «durchgestrichenen Preisen», die den Preis eines Artikels vor dem Rabatt zeigen sollten, habe aber zu unrechtmässigen Gewinnen geführt, obwohl dies nicht absichtlich erfolgt sei.
Zudem wurde Conforama Schweiz mit einer Geldstrafe von 5000 Franken belegt. Mit dieser Strafe – der Ausgleichsforderung von 1,5 Millionen und der Busse von 5000 Franken – bestätigte das Kantonsgericht am Montag das erstinstanzliche Urteil, das im Juni 2023 vom Bezirksgericht Lausanne ausgesprochen worden war.
Die Staatsanwaltschaft und die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation (FRC) hatten eine Geldstrafe von 1,5 Millionen Franken gefordert.
Firma reagiert auf Urteil
Das in Morges ansässige Unternehmen äusserte sich erfreut darüber, dass es vom Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs freigesprochen wurde. Das Unternehmen habe nie die Absicht gehabt, Konsumentinnen und Konsumenten zu täuschen und daraus Nutzen zu ziehen.
Die Bestätigung der verhängten Busse von 5000 Franken in Anwendung der Preisbekanntgabeverordnung könne Conforama nachvollziehen. Wie bereits während des Prozesses begründet die Möbelhändlerin die falschen «durchgestrichenen Preise» mit Fehlern eines veralteten Computersystems, das inzwischen ausgetauscht worden sei.
Ganz zufrieden mit dem Urteil ist Conforama jedoch nicht. «Zu unserer grossen Überraschung wurde die Ausgleichsforderung von 1,5 Millionen bestätigt», bedauert das Unternehmen. Man werde nun die Urteilsbegründung abwarten, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Staatsanwaltschaft bewertet Entscheid
Die Staatsanwaltschaft nimmt das Urteil ebenfalls als zwiespältig wahr. Der von Keystone-SDA kontaktierte Staatsanwalt Stephan Johner spricht von einem «Erfolg» in Bezug auf die Bestätigung der Ausgleichsforderung. Diese ziele darauf ab, «die unrechtmässigen Gewinne auszugleichen», die durch die «wiederholte Verletzung» der Preisbekanntgabeverordnung erzielt worden seien.
Der Staatsanwalt hatte jedoch eine weitaus höhere Geldstrafe (1,5 Millionen Franken) erwartet, da Conforama seiner Ansicht nach über mehrere Jahre hinweg vorsätzlich gehandelt habe. In seinem Plädoyer am vergangenen Mittwoch hatte er die «irreführenden Praktiken» und «systematischen Betrügereien» des Discounters angeprangert.
Die rechtliche Konstruktion des Verstosses gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und die Zurechnung dieses Verstosses an das Unternehmen aufgrund eines Organisationsfehlers, der die Zurechnung an natürliche Personen unmöglich mache, sei jedoch eine heikle Rechtsfrage.
Reaktionen von FRC und Ausblick
Diese Fragen seien zudem «Gegenstand von wenig bis gar keiner spezifischen Rechtsprechung», fügte er hinzu. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft wartet die vollständige Urteilsbegründung ab, bis er entscheidet, ob er den Fall ans Bundesgericht weiterziehen wird.
Die Konsumentenschutzorganisation FRC zeigte sich ebenfalls «zufrieden» mit der Aufrechterhaltung der Ausgleichsforderung. Sie bedauert jedoch, dass «der Vorsatz nicht berücksichtigt und Conforama nur für seine Fahrlässigkeit» verurteilt worden sei. Wie die anderen Parteien wartet auch die FRC auf das detaillierte Urteil, um über einen Weiterzug des Urteils zu entscheiden.