Ein 68-jähriger hatte mit einem vermeintlich 13-jährigen Mädchen gechattet. Nun wurde er vom Zürcher Bezirksgericht verurteilt.
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Ein 68-jähriger Mann hatte mit einem vermeintlich 13-jährigen Mädchen gechattet. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zürcher Bezirksgericht hat einen 68-jährigen Mann zu acht Monaten bedingt verurteilt.
  • Er hatte mit einem «13-jährigen Mädchen» gechattet und sexuelle Handlungen gefordert.
  • Hinter dem Mädchen steckte ein verdeckter Vorermittler der Stadtpolizei Zürich.

Ein 68-jähriger Rentner hat mit einem vermeintlich 13-jährigen Mädchen gechattet und dabei sexuelle Handlungen von ihr gefordert. Als der Thurgauer das Mädchen am Zürcher Hauptbahnhof treffen wollte, stellte ihn dort die Polizei. Das Bezirksgericht verurteilte ihn jetzt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten.

Vor dem Zürcher Einzelrichter sass am Mittwoch ein geständiger Mann. Vor knapp einem Jahr versuchte der 68-jährige Rentner sexuellen Kontakt mit einem jungen Mädchen zu knüpfen.

«Witwer 67» schickte Penis-Fotos

Auf der Chatplattform plauderstube.ch gab sich der Witwer aus dem Kanton Thurgau als «Witwer 67» an. Er trat in Kontakt mit einer gewissen «Larabella».

Das Mädchen gab ihm an, dass es 13 Jahre alt sei. Der Rentner forderte «Larabella» unter anderem dazu auf, ihm zu beschreiben, wie ihre Brüste aussehen.

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Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. (Archivbild) - Keystone

Der Rentner schickte ihr sodann zwei Fotos von seinem Penis und forderte sie dazu auf, dass sie ihn «geil massieren» solle.

«Larabella» war ein Polizist

Der 68-Jährige schlug der vermeintlich 13-Jährigen ein Treffen am Hauptbahnhof Zürich vor. Was er nicht wissen konnte: Hinter dem Pseudonym «Larabella» steckte ein verdeckter Vorermittler der Stadtpolizei Zürich.

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«Larabella» war in Wahrheit ein verdeckter Vorermittler der Stadtpolizei Zürich. (Archivbild) - Keystone

Der Beschuldigte erschien tatsächlich zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, wo er von den Beamten der Stadtpolizei gleich verhaftet wurde. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind und versuchter Pornographie.

Der Mann stritt vor dem Einzelrichter seine Tat nicht ab. Auf die Frage, warum er sexuellen Kontakt zu einer Minderjährigen suchte, antwortete er, dass er damals einsam gewesen sei und Kontakt zu anderen Menschen gesucht habe. Warum er aber ein 13-jähriges Mädchen anschrieb, konnte er nicht beantworten.

Sohn überwacht Computer des Vaters

Der Beschuldigte gab vor dem Einzelrichter an, dass er sich nach der Verhaftung in eine freiwillige Therapie begeben habe. Sein Sohn, ein Informatiker, überwache seit der Tat seinen einzigen Computer.

Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren geführt, das heisst, dass der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft gleich zum Urteil ernannt wurde.

Der Einzelrichter sprach den Rentner direkt an und gab seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Therapie bei ihm etwas bewirke. «Wir gehen davon aus, dass es sich hier um eine einmalige Entgleisung handelte.» Er verurteilte den Rentner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, sowie einer Busse von 1000 Franken.

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