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Busse gegen Kopfhörer-Verweigerer? Das sagen ÖV-Unternehmen

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Bern,

Wer im Zug laut Musik hört, zahlt in Irland neu kräftig. Hierzulande hoffen SBB & Co. lieber auf Selbstregulierung – mit Knigge statt Knöllchen.

Zug Handy
Während Irland durchgreift, setzen ÖV-Betreiber in der Schweiz auf Dialog statt Geldstrafen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Irish Rail verhängt 100-Euro-Bussen für lautes Verhalten und andere Störungen im Zug.
  • In der Schweiz setzen ÖV-Unternehmen auf Dialog statt Geldstrafen.
  • Sanktionen sind ohnehin rechtlich schwierig – nur die Polizei darf Bussen aussprechen.

Manche Fahrgäste wähnen sich auf ihrer Zugfahrt im heimischen Wohnzimmer: Musik schallt aus ihrem Handy, Videos laufen laut auf dem Tablet. Was für die einen Unterhaltung ist, geht anderen gehörig auf die Nerven.

In Irland hat die Staatsbahn Irish Rail nun die Nase voll und verhängt Bussen von 100 Euro für störendes Verhalten. Betroffen sind nicht nur lautes Musikhören und Videogucken, sondern auch Vaping, Füsse auf Sitze legen oder E-Scooter in den Zug nehmen.

«Mehrheit hält sich an Benutzerordnung und Anstandsregeln»

In der Schweiz lautet die Devise hingegen: Dialog statt Strafzettel.

Reklamationen zu Lärm gebe es zwar, heisst es bei den grossen ÖV-Unternehmen, doch blieben sie überschaubar.

Sollte es in der Schweiz eine Busse geben, wenn man laut Musik hört im ÖV?

Die SBB schreibt: «Die Mehrheit der Reisenden hält sich an die Benutzerordnung und die allgemeinen Anstandsregeln, wonach erlaubt ist, was andere nicht stört.»

Auch der ÖV-Betreiber Bernmobil meldet kaum Probleme: «Unsere Fahrzeuge sind natürlich keine Discos. Unsere Fahrgäste respektieren dies grundsätzlich.»

Regeln gegen Lärm existieren längst, festgehalten in Benutzerordnungen oder Knigges. Die Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn (BLS) verweist darauf, dass Verstösse bereits heute geahndet werden können – im Extremfall bis zum Transportausschluss.

Bussen darf nur die Polizei verteilen

Ordnungsbussen nach irischem Vorbild seien jedoch keine Option, da solche in der Schweiz nur von der Polizei ausgesprochen werden dürfen.

Ähnlich tönt es bei Bernmobil : «Das Sanktionieren mit einer Busse erachten wir nicht als sinnvoll, da dies nicht durchsetzbar ist.»

Hast du dich schon über laute Musik oder Videos im ÖV geärgert?

Bei den VBZ heisst es, Fahrgäste würden meist von selbst leiser, wenn sie höflich darauf hingewiesen werden. Sei es durch andere Passagiere oder das Personal. Andernfalls würden die Ruhestörer aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen.

Alle Unternehmen setzen also lieber auf Sensibilisierung statt Sanktion: durch Piktogramme in Fahrzeugen, Kampagnen wie den «öV-Knigge» oder Social-Media-Aktionen.

Kommentare

User #2525 (nicht angemeldet)

So so, laut Artikel darf nach schweizer Recht nur die Polizei Bussen verteilen. Wieso gibt es dann (laut anderen Nau-Artikeln) Bussen von schweizer Parkplatzinhabern? Oder wurde hier deutsches und schweizer Recht verwechselt?

User #1299 (nicht angemeldet)

Wenn man gute Musk hört stört es nicht, im Gegenteil.....

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