Bundesrat will Wohneigentumsförderung nicht ausdehnen
Zusätzliche staatliche Wohneigentumsförderung in der Schweiz wäre «wenig zielführend»: Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat, nachdem er auf Verlangen des Ständerats eine Auslegeordnung zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum gemacht hat.

In der am Freitag veröffentlichten Mitteilung zum entsprechenden Bericht schreibt die Landesregierung, eine breite staatliche Förderung würde den Zugang zu Wohneigentum nicht unbedingt erleichtern.
Wenn Haushalte dank staatlicher Unterstützung mehr Geld für den Kauf einer Immobilie zur Verfügung hätten, ohne dass zusätzlicher Wohnraum entsteht, könne dies die Nachfrage und damit die Preise zusätzlich erhöhen. Ein Teil der Förderung würde so durch höhere Immobilienpreise wieder verpuffen, so der Bundesrat.
Zudem wäre eine solche Förderung für den Bund teuer. Die Unterstützung von jährlich 1000 Eigentumsobjekten mit Darlehen von durchschnittlich je 100'000 Franken würde langfristig Bundesmittel von rund einer Milliarde Franken binden.
Stattdessen will der Bundesrat gezielte Verbesserungen verfolgen. So soll die bestehende Förderung im ländlichen Raum überprüft werden. Ziel sei, die bestehende Doppelspurigkeit zwischen den Hilfen der Schweizerischen Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) und jenen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zu beseitigen.
Der Zugang zu Wohneigentum sei in der Schweiz schwieriger geworden, anerkennt der Bundesrat. Die Wohneigentumsquote sank ihm zufolge bis 2024 leicht auf 35,7 Prozent. In der Bundesverfassung steht, dass der Bund den Erwerb von Wohneigentum zu fördern hat. Verlangt hatte den Bericht die ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK-S).
Die Landesregierung weist darauf hin, als indirekte Massnahmen zugunsten des Wohneigentums habe der Bund kürzlich verschiedene Änderungen beschlossen. Deren Auswirkungen zeigten sich erst in Zukunft.
Dazu gehörten der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit der Abschaffung des Eigenmietwerts, der Anfang 2029 in Kraft treten werde. Dazu gehörten auch nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a, die seit diesem Jahr möglich seien.










