Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, eine Ausnahmeregelung zum Heilmittelgesetz einzuführen, um möglichst viele Impfstoffe anbieten zu können.
Der Bundesrat schafft die Voraussetzungen, um weiterhin mehrere verschiedene Impfstoffe anbieten zu können. (Themenbild)
Der Bundesrat schafft die Voraussetzungen, um weiterhin mehrere verschiedene Impfstoffe anbieten zu können. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz soll es möglichst viele verschiedene Impfstoffe geben.
  • Die Covid-19-Verordnung ist eine Ausnahmeregelung für das Heilmittelgesetz.
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In der Schweiz sollen möglichst viele unterschiedliche Impfstoffe gegen das Coronavirus angeboten werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, eine Ausnahmeregelung zum Heilmittelgesetz einzuführen, die dies ermöglicht.

Laut Heilmittelgesetz ist die Zulassung eines Arzneimittels nur erlaubt, wenn kein gleichwertiges anderes Mittel zur Verfügung steht.

In der Pandemie sei es wichtig, Impfstoffe möglichst verschiedener Anbieter mit unterschiedlichen Technologien bereitstellen zu können, teilte der Bundesrat mit. Er hat deshalb die entsprechende Covid-19-Verordnung mit einer Ausnahmeregelung vom Heilmittelgesetz ergänzt.

Die Covid-19-Verordnung ist eine Ausnahmeregelung für das Heilmittelgesetz

Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass Generalversammlungen neu bis Ende 2022 virtuell durchgeführt werden können. Der Bundesrat hat die bereits heute geltende Ausnahmeregelung bis Ende nächsten Jahres verlängert.

Schliesslich hat der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, die durch das Virus gefährdet sind, um drei Monate verlängert. Dabei geht es insbesondere darum, dass diese Personen unter Lohnfortzahlung von der Arbeitspflicht befreit werden können.

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