Obwohl Privatpersonen verpflichtet werden sollen, invasive Neophyten aus ihrem Garten zu entfernen, werden solche Pflanzen immer noch zum Verkauf angeboten. Das soll sich ändern. Der Bundesrat spricht sich für ein Verkaufsverbot aus.
Schön fürs Auge, schlecht für die Biodiversität: Der Bundesrat will den Verkauf von invasiven Neophyten wie dem Sommerflieder verbieten. (Archivbild)
Schön fürs Auge, schlecht für die Biodiversität: Der Bundesrat will den Verkauf von invasiven Neophyten wie dem Sommerflieder verbieten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Er beantragt die Annahme einer entsprechenden Motion der St.

Galler SP-Nationalrätin Claudia Friedl, wie er am Donnerstag ohne weiteren Kommentar bekanntgab. Der Vorstoss will die rechtliche Diskrepanz zwischen dem erlaubten Verkauf von invasiven Neophyten und dem geplanten Nutzungsverbot auflösen. Er verlangt, dass auch der Verkauf invasiver Neophyten verboten wird.

Invasive Organismen sind unter anderem Pflanzen, von denen bekannt ist oder angenommen werden muss, dass deren Ausbreitung die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder den Menschen, die Tiere oder die Umwelt gefährden kann. Beispiele sind etwa die Ambrosie, der Riesen-Bärenklau oder der Sommerflieder.

Dass invasive Neophyten eine Bedrohung der einheimischen Biodiversität darstellen, hatte der Bundesrat bereits früher erkannt. Er will die Ausbreitung invasiver Neophyten bekämpfen. Die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Umweltschutzgesetzes ist kürzlich zu Ende gegangen. Über das weitere Vorgehen hat der Bundesrat noch nicht entschieden.

In der Vernehmlassungsvorlage war ein explizites Verkaufsverbot von invasiven Pflanzen nicht vorgesehen. «Der Bundesrat erlässt Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen», hiess es im Vorentwurf.

Den wenigsten Käuferinnen oder Käufer von Pflanzen sei bewusst, dass sie die Pflanzen zwar kaufen könnten, diese aber nicht in den Garten setzen dürften, kritisiert Motionärin Friedl. Das ergebe «eine paradoxe Rechtslage». Die effektivste und günstigste Bekämpfung dieser Arten sei ein Verkaufsverbot.

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