Bundesrat will Abgangsentschädigungen an Bundeskader beibehalten
Der Bundesrat ist gegen ein Verbot von Abgangsentschädigungen an Kader-Mitarbeitende der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe. Er lehnt eine entsprechende Gesetzesänderung ab.

Die Landesregierung veröffentlichte anlässlich ihrer Sitzung am Mittwoch ihre Stellungnahme zu einer entsprechenden Vorlage. Erarbeitet hatte diese die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S). Den Anstoss dazu gegeben hatte eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Schaffhauser Ständerats Thomas Minder (parteilos).
Abgangsentschädigungen könnten situativ angebracht sein, sollten aber massvoll eingesetzt werden, schrieb der Bundesrat. Sie seien als Gegenleistung für das Risiko der vereinfachten Kündigung zu betrachten, sollten einen reibungslosen Wechsel an der Spitze von Verwaltungseinheiten ermöglichen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen. Ein Verbot dürfte sich negativ auf die Attraktivität von Topkaderpositionen beim Bund auswirken.
Gemäss Bundespersonalverordnung können Abgangsentschädigungen heute beispielsweise für Amtsdirektorinnen und -direktoren ausgerichtet werden – «im Zusammenhang mit einer vereinfachten Kündigung infolge Wegfalls der gedeihlichen Zusammenarbeit oder Wegfalls des Willens des Departementsvorstehers zur Zusammenarbeit». Bei einem freiwilligen Rücktritt gibt es dagegen keine Abgangsentschädigung.
Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung und bundesnahen Unternehmen hatten in der jüngeren Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen Anlass gegeben. Einer dieser Fälle war die publik gewordene Abgangsentschädigung der früheren Direktorin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), Nicoletta della Valle.










