Bundesrat

    Bundesrat soll künftig Anwendung von Notrecht besser erläutern

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    Bern,

    Wenn der Bundesrat wie beispielsweise während der Covid-19-Pandemie per Notrecht Massnahmen beschliesst, soll er dessen Anwendung künftig klarer erläutern müssen. Der Ständerat hat am Montag ein entsprechendes Gesetzesprojekt seiner Staatspolitischen Kommission einstimmig gutgeheissen.

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    Wenn der Bundesrat wie beispielsweise während der Covid-19-Pandemie per Notrecht Massnahmen beschliesst, soll er dessen Anwendung künftig klarer erläutern müssen. (Symbolbild) - keystone

    Konkret soll der Bundesrat künftig bei Erlass einer Notverordnung in einem Bericht aufzeigen müssen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für diesen Schritt erfüllt sind. Er soll dies auch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Grundrechte und die Vereinbarkeit mit übergeordneten Recht tun.

    Das steht im Gesetzesprojekt, das auf eine Parlamentarische Initiative des Appenzell-Ausserrhoder Ständerats Andrea Caroni zurückgeht.

    Der Bundesrat sprach sich für Annahme des Gesetzesprojekts aus. Er wollte aber einen Passus streichen. Darin geht es darum, dass der Bundesrat auch Notverordnungen, die sich auf vom Parlament erlassene Bundesgesetze stützen, rechtlich detaillierter begründen müsste.

    In diesen Fällen habe das Parlament der Regierung bewusst den notwendigen Handlungsspielraum für die Bewältigung von Krisen eingeräumt, argumentierte der Bundesrat.

    Im Namen der Staatspolitischen Kommission sagte dazu Andrea Caroni, es gehe nicht um normale Verordnungen, wie das der Bundesrat geltend mache. Das Parlamentsgesetz zähle in einem Anhang sechs Gesetze auf zur Bewältigung einer Krise. Das zeige doch, dass es bei diesen Gesetzen nicht um gewöhnliche Gesetze handle.

    In diesem Anhang figuriere auch das Epidemiengesetz, auf dessen Artikel 6 und 7 die Verordnungen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie beruht hätten. Einstimmig folgte der Ständerat der Ansicht seiner Staatspolitischen Kommission und lehnte den Streichungsantrag des Bundesrats ab. Der Gesetzesentwurf geht jetzt an den Nationalrat.

    Notrecht darf der Bundesrat nur erlassen, wenn die Wahrung der Interessen des Landes dies erfordert, wenn er eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung abwenden muss oder wenn er die innere oder äussere Sicherheit nicht anders gewährleisten kann.

    Dies war etwa im Zweiten Weltkrieg ab 1939 der Fall, als der Bundesrat beispielsweise in den Bereichen Wirtschaft, Militär und Staatsschutz per Notverordnungen regierte. Ein weiteres Beispiel ist die Covid-19-Pandemie von 2020 bis 2022, als der Bundesrat Lockdowns und weitreichende Wirtschaftshilfen verordnete.

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    Kommentare

    User #5391 (nicht angemeldet)

    Das im Notrecht geltend gemachte, sollte auf dessen Wirksamkeit überprüft werden; z.B. nach fünf Jahren (spätestens). Entweder sind die Gegebenheiten weiterhin vorhanden (so braucht es eine gesetzliche Grundlage) oder eben nicht (und es muss wieder aufgehoben werden).

    User #4832 (nicht angemeldet)

    Die Allmacht, das Notrecht!🙄

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