Lastwagen und Cars sollen in Zukunft nur noch auf Transitstrassen durch die Alpen fahren, wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgestattet sind.
Transitverkehr
Ein Sattelschlepper in einer engen Kurve auf der Simplon-Passstrasse. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verkehrssicherheit im alpenquerenden Transitverkehr soll erhöht werden.
  • Lastwagen sollen nur noch mit modernen Assistenzsystemen in den Alpen unterwegs sein.
  • Der Bundesrat begrüsst eine entsprechende Gesetzesänderung.
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Lastwagen und Cars sollen künftig nur noch auf Transitstrassen durch die Schweizer Alpen fahren dürfen. Wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sind. Der Bundesrat begrüsst eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Regeln sollen jedoch für alle gelten.

«Sichere Strassen jetzt!»

Das schreibt die Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht der Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N). Welche die Gesetzesänderung ausgearbeitet hat. Angestossen hatte die Vorlage der Kanton Tessin mit einer Standesinitiative mit dem Titel «Sicherere Strassen jetzt!».

Moderne Sicherheitsassistenzsysteme

Demnach sollen nur noch Lastwagen und Busse mit modernen Sicherheitsassistenzsysteme durch Tunnels und über Pässe in den Alpen fahren dürfen. Damit soll die Verkehrssicherheit im alpenquerenden Transitverkehr erhöht werden.

Die Assistenzsysteme sollen spätestens fünf Jahre nach Erteilung der Typengenehmigung auf den Transitachsen im Alpengebiet vorgeschrieben sein. Ein weiteres Kriterium wären Assistenzsysteme, die für die Fahrzeugprüfung obligatorisch sind.

Gelten soll dies am Gotthard, am San Bernardino, auf der Simplon-Passstrasse und am Grossen St. Bernhard. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können. Mit dieser Sonderregelung ist der Bundesrat, der die Vorlage ansonsten begrüsst, nicht einverstanden.

Privilegierung des Binnenverkehrs

Wie eine Minderheit der KVF-N beantragt er gemäss Stellungnahme: Die Möglichkeit einer längeren Frist für die Südschweiz und das Wallis aus der Vorlage zu streichen. Er weist darauf hin, dass diese Ausnahmen der Rechtsgleichheit widersprechen. «Eine Privilegierung des Binnenverkehrs ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und liesse sich auch materiell nicht begründen.»

Der Bundesrat stützt sich auf ein im Auftrag des Bundesamts für Strassen (Astra) erstelltes Rechtsgutachten. Demnach stellt eine Sonderbehandlung, wie sie in der Vorlage vorgesehen ist, eine verbotene Diskriminierung aufgrund der Nationalität dar. Diese stehe nicht in Einklang mit dem Landverkehrsabkommen (LVA) zwischen der Schweiz und der EU.

Entlastung von Speditionsunternehmen in Alpenkantonen

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit entlastet die Frist die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen und stellt die Versorgung der Berggebiete sicher. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht sei gewährleistet. Da sich die Mindeststandards auf einzelne Strecken beschränkten und mit der Verkehrssicherheit begründet würden, seien Nichtdiskriminierung und Verhältnismässigkeit gegeben.

Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sommersession vom Nationalrat behandelt. In der Vernehmlassung hatten sich neben dem Nutzfahrzeugverband Astag auch die SVP und die FDP kritisch zum Vorhaben geäussert. Grundsätzlich einverstanden waren die SP, die Grünen, die CVP und die GLP.

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