Ab Donnerstag bedarf die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung aus der Schweiz einer Bewilligung. Dies hat der Bundesrat beschlossen.
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Im Kampf gegen das Coronavirus benötigt das medizinische Personal auf der ganzen Welt dringend Schutzausrüstung. - sda - KEYSTONE/Alessandro Crinari
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Donnerstag darf medizinische Schutzausrüstung nur mit Bewilligung ausgeführt werden.
  • Die Efta-Staaten sollen von der Regelung ausgenommen werden.
  • Dies gilt, insofern sie das Gegenrecht gewähren.

Medizinische Schutzausrüstung darf ab Donnerstag nur noch mit Bewilligung aus der Schweiz ausgeführt werden. Das hat der Bundesrat beschlossen. Eine Ausnahme gilt für EU- und Efta-Staaten – sofern diese Gegenrecht gewähren.

Wegen der raschen Ausbreitung des Coronavirus habe der Bedarf an Schutzausrüstung in der Schweiz drastisch zugenommen. Dies schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Die Verfügbarkeit von Masken, Untersuchungshandschuhen, Schutzbrillen, Überwürfen und weiterem Material sei unabdingbar, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.

Efta-Staaten von Bewilligungspflicht ausgenommen

Die Bewilligungspflicht deckt sich nach Angaben des Bundesrats weitgehend mit jener der EU. Diese hat die Efta-Staaten von ihrer Ausfuhrbewilligungspflicht ausgenommen. Der Bundesrat hat für diese Länder nun ebenfalls eine Ausnahme eingeführt. Dies, soweit diese Länder auch die Schweiz von einer entsprechenden Bewilligungspflicht ausnehmen.

Die Schweizer Behörden kämpfen seit Wochen und die Freigabe von Lieferungen mit Schutzausrüstung, die in den Nachbarländern blockiert sind. Die EU hat diese zwar angewiesen, die Sendungen freizugeben. Trotzdem sind nach wie vor Lieferungen mit dringend benötigter Schutzausrüstung in Frankreich und Deutschland blockiert.

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