Bundesgericht spricht Bündner Pfarrer von Vergewaltigung frei
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die eigenen Angaben zufolge von einem Pfarrer in Graubünden vergewaltigt wurde. Bereits das Bündner Kantonsgericht hatte den Mann zuvor von dem Vorwurf freigesprochen, ihn aber wegen Gewaltvideos verurteilt.

Die Frau gelangte nach dem Urteil des Bündner Kantonsgerichts vom Frühling 2023 an das Bundesgericht. Sie rügte die Vorinstanz bezüglich des Freispruchs wegen Willkür. Diese Beschwerde wies das Bundesgericht aber nun im am Freitag veröffentlichten Urteil ab.
Der ursprünglich in Deutschland tätige Pfarrer trat 2017 eine Stelle im Bündner Oberland an. Die Beiden standen wegen offener Glaubensfragen in Kontakt. Die Frau reiste ihm deswegen in die Schweiz nach und arbeitete als Haushaltshilfe für ihn. Während dieser Zeit kam es mehrfach zu sexuellen Handlungen.
Sie warf ihm schliesslich vor, sie unter Druck gesetzt und mehrfach zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Der Pfarrer habe ihr damit gedroht, den Zorn Gottes auf sie herabzurufen, sollte sie sich seinem Willen widersetzen. Zuvor hatte der Geistliche sie nach eigenen Angaben von «einer dämonischen Belastung» befreit, wie aus der Anklageschrift zu entnehmen ist.
Das Bündner Kantonsgericht urteilte, dass die Schilderungen der Frau nicht frei von Suggestion seien und sprach den Pfarrer deshalb in diesen Punkten frei. Dies sei nachvollziehbar, urteilte nun auch das höchste Schweizer Gericht und wies deshalb die Beschwerde wegen Willkür ab.
Hingegen verurteilte das Kantonsgericht im März 2023 den Mann wegen Gewaltinhalten. Er war offenbar im Besitz mehrerer Videos und Bilder von grausamen Gewalttätigkeiten und sendete diese teilweise auch weiter.
In den 22 Bildern und sieben Videos, die 2018 bei dem Pfarrer im Bündner Oberland gefunden worden waren, sind Gewaltszenen zu sehen, in denen Menschen getötet oder gequält werden. Das Kantonsgericht auferlegte ihm deshalb als Strafe 30 Tagessätze zu 30 Franken.
Der Pfarrer ist mittlerweile nicht mehr in Graubünden tätig.














