Bundesgericht annulliert Wahl der Stadtpräsidentin von Grenchen SO
Das Bundesgericht hat die Wahl von Susanne Sahli zur Stadtpräsidentin von Grenchen SO für ungültig erklärt. Die Lausanner Richter stellten schwerwiegende Fehler bei der Stimmenauszählung fest. Sahli verliert das Amt per sofort.

Die FDP-Politikerin hatte sich im zweiten Wahlgang am 28. September gegen Mitbewerber Patrick Crausaz (GLP) mit einem Unterschied von nur 25 Stimmen durchgesetzt. Sahli erhielt 2094 Stimmen, bei einer Wahlbeteiligung von 45,2 Prozent. Sie trat ihr neues Amt auf Anfang dieses Jahres an.
Dagegen wehrte sich ein Bürger mit einer Wahlbeschwerde beim Solothurner Verwaltungsgericht. Dieses lehnte die Beschwerde ab. Das Gericht stellte zwar Unregelmässigkeiten fest. Es bestehe jedoch keine Veranlassung, die Wahl aufzuheben. Die Vorwürfe seien spekulativ und basierten auf Hörensagen, hiess es.
Das Bundesgericht hat eine andere Konsequenz gezogen. In dem am Freitag veröffentlichten Entscheid heisst es, es habe bei der Wahl «erhebliche Verfahrensmängel» gegeben.
Mit Blick auf die Gegebenheiten und das knappe Wahlresultat liegt es laut Gericht «im Bereich des Möglichen, dass sich die Unregelmässigkeiten auf den Ausgang der Wahl entscheidend ausgewirkt haben könnten».
Daher könne das für die direkte Demokratie unabdingbare Vertrauen in die Richtigkeit der Ergebnisermittlung der Wahl nicht gewahrt werden, halten die Lausanner Richter fest: «Die Glaubwürdigkeit in das festgestellte Wahlergebnis ist vorliegend in schwerwiegender Weise erschüttert.»










