Bundesgericht

    Bundesgericht muss über Neuenburger Windpark befinden

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    Val-de-Travers,

    Verrivent legt Rekurs gegen die Annullation der Baubewilligung für das geplante Windkraftwerk ein.

    Neuenburg
    Verrivent hat beim Bundesgericht Rekurs gegen die Annullierung der Baubewilligung für das Windkraftwerk Montagne de Buttes eingelegt. (Symbolbild) - keystone

    Das Unternehmen Verrivent hat beim Bundesgericht Rekurs eingelegt gegen die Annullation der Baubewilligung für das geplante Windkraftwerk Montagne de Buttes. Es wehrt sich gegen einen Entscheid des Neuenburger Kantonsgerichts. Verrivent ist der Ansicht, dass die Festlegung der Windturbinenmodelle zehn bis 15 Jahre vor Erteilung der Baugenehmigung kontraproduktiv ist.

    Dies verhindere, dass die neuesten technologischen Fortschritte der Hersteller genutzt werden können. Dies schreibt die Betreibergesellschaft des geplanten Windparks am Montag in einer Medienmitteilung. Zudem seien die Modelle, die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage vor fast zehn Jahre verfügbar gewesen, im Jahr 2024 nicht mehr erhältlich, was diese Anforderung unpraktikabel mache.

    Kantonsgericht stützt Beschwerde von Les Travers du Vent

    Das Neuenburger Kantonsgericht hatte Mitte Juni eine Beschwerde der Vereinigung Les Travers du Vent gutgeheissen. Es erklärte die von den Gemeinden Les Verrières, Val-de-Travers und La Côte-aux-Féees erteilten Baugenehmigungen für nichtig. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die Baubewilligungen nicht erteilt werden könnten, da der Typ der Windturbine nicht festgelegt worden sei.

    Ihrer Ansicht nach muss die Wahl des Modells zum Zeitpunkt der Baubewilligung erfolgen. «Diese Argumentation ist gut begründet.» Dies befand das Gericht gemäss Urteil vom 18. Juni.

    Projekt von Verrivent und Groupe E Greenwatt

    Das Projekt auf der Hochebene Montagne de Buttes wird von der Betreibergesellschaft Verrivent getragen. Diese gehört zu gleichen Teilen der Groupe E Greenwatt und den Services industriels de Genève (SIG). Das Bundesgericht hatte den Nutzungsplan im vergangenen Jahr im Rahmen eines anderen Verfahrens für gültig erklärt.

    Geplant sind 19 Windkraftanlagen mit einer voraussichtlichen jährlichen Gesamtleistung von 95 Gigawattstunden. Damit sollen rund 28'000 Haushalte mit erneuerbaren Energien versorgt werden.

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    Kommentare

    User #786 (nicht angemeldet)

    Bitte baut diese Windanlagen in die Naturgebiete, in den Städten stören Solarpannels das Stadtbild.

    User #2899 (nicht angemeldet)

    Wie viele Tonnen Sondermüll werden bei Windanlagen in 15 Jahren anfallen?

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