Am Freitag hat das Bundesgericht die 15-Personen-Regel in Bern für ungültig erklärt. Dagegen stützt es die 300-Personen-Regel aus Uri.
Bern
Die im Kanton Bern bis Ende Mai gültige Beschränkung auf 15 Personen an Demonstrationen war unzulässig, hat das Bundesgericht am Freitag entschieden. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Bern durften wegen Corona nur maximal 15 Personen demonstrieren.
  • Dem Bundesgericht ging diese Regelung zu weit, wie es heute urteilt.
  • Kein Problem ist dagegen, dass der Kanton Uri nur 300 Menschen zuliess.

Das Bundesgericht hat am Freitag die im Zuge der Corona-Pandemie im Kanton Bern bis Ende Mai gültige 15-Personen-Regel für Demonstrationen nachträglich für unzulässig erklärt. Die Urner Regelung mit maximal 300 Kundgebungsteilnehmern hat es hingegen gestützt.

Die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat am Freitagmorgen in einer öffentlichen Sitzung in Lausanne zwei Beschwerden gegen Beschränkungen für politische Kundgebungen in den Kantonen Bern und Uri behandelt.

Altdorf coronavirus
In Altdorf UR demonstrierten die Corona-Skeptiker am 10. April gegen die Massnahmen gegen das Coronavirus. Dies trotz fehlender Bewilligung und offizieller Absage. - Keystone

Beide mittlerweile aufgehobenen kantonalen Regelungen sahen stärkere Einschränkungen für Demonstrationen vor, als es die Covid-19-Verordnung des Bundes tat. In dieser gab es keine maximale Teilnehmerzahl für Kundgebungen.

15-Personen-Regel verstösst gegen Versammlungsfreiheit

Die Richter haben nun mit einer klaren Mehrheit von 4 zu 1 entschieden, dass die vom Kanton Bern im November 2020 erlassene Beschränkung auf 15 Kundgebungsteilnehmer gegen die Versammlungsfreiheit verstossen habe. Verschiedene Parteien und Organisationen aus dem linken Spektrum hatten dagegen Beschwerde eingereicht.

Anders beurteilte das Bundesgericht die vom Kanton Uri im März 2021 verhängte Beschränkung auf 300 Personen. Die Beschwerde dagegen wurde abgelehnt.

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