Dank einer Parlamentsrevision werden Asbestfälle wieder aufgenommen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Ein Mann mit Pandemie-Schutzmaske.
Asbest wird über die Lunge aufgenommen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Asbest-Erben haben vor Bundesgericht gewonnen.
  • Ihre Fälle werden wieder aufgenommen.

Das Bundesgericht nimmt zwei Verfahren wieder auf, welche die Erben von Asbestopfern betreffen. Es begründet die Entscheide damit, dass das Parlament die Revision des Verjährungsrechts verabschiedet hat.

Das neue Verfahrensrecht sieht bei Personenschäden eine Verjährungsfrist von 20, statt wie bisher von zehn Jahren vor. Allerdings hat das Parlament keine Rückwirkungsklausel eingebaut, die bereits verjährte Ansprüche einklagbar gemacht hätte.

Gegen Bahnunternehmen

Die beiden Erbengemeinschaften beantragten aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage die Wiederaufnahme der Verfahren. Es handelt sich dabei um Fälle aus den Kantonen Glarus und Bern.

Die Nachkommen aus dem Kanton Bern klagen gegen das Bahnunternehmen BLS, weil ihr Angehöriger als Angestellter der BLS Asbest ausgesetzt war. Die Klage der Angehörigen aus dem Kanton Glarus richtet sich gegen die Eternit AG, die SBB sowie gegen Stephan und Thomas Schmidheiny.

Jene Fälle, die ihre Ansprüche wegen der Verjährung nicht mehr geltend machen können, sollen von der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer aufgefangen werden. Die Stiftung hat ihre Arbeit im Juli vergangenen Jahres aufgenommen.

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