Ein Zürcher Fahrlehrer streitet seit Jahren mit den Behörden. Nun hat das Bundesgericht einen für ihn folgenschweren Entscheid gefällt.
Luzerner Fahrlehrer
Ein Zürcher Fahrlehrer kämpfte vor Bundesgericht erfolglos gegen den Entzug seines Führerausweises und der Fahrlehrerbewilligung. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zürcher Fahrlehrer hatte offenbar immer wieder Probleme mit Alkohol.
  • Mehrere Male wurde ihm der Führerschein und die Fahrlehrerbewilligung entzogen.
  • Jüngst wehrte er sich vor Bundesgericht dagegen - ohne Erfolg.
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Seit 2002 arbeitete ein Mann aus dem Raum Rapperswil als selbstständiger Fahrlehrer. Immer wieder geriet er mit den Behörden in Konflikt. Es gibt eine Liste mit Ausweisentzügen, Verfügungen, Rekurse und Gerichtsurteilen – der Fall ist schwer zu überblicken.

Jüngst musste sogar das Bundesgericht über eine Beschwerde des Fahrlehrers entscheiden. Es ging um ein Urteil des St. Galler Verwaltungsgericht, gemäss welchem ihm der Führerausweis und die Fahrlehrerbewilligung, sowie die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport entzogen wurde.

Wurde dem Fahrlehrer die Bewilligung zu Recht entzogen?

Wie die «Linth-Zeitung» berichtet, wies das Bundesgericht die Beschwerde ab. Aus den Gerichtsunterlagen geht nicht im Detail hervor, was der Mann angestellt hatte – es ist aber unter anderem von Verstössen gegen Auflagen zur Alkoholabstinenz die Rede. Ebenso von einer hohen Anzahl von Vorfällen im Strassenverkehr.

Es wird erwähnt, dass es ihm offensichtlich schwergefallen sei, sich an die Verkehrsvorschriften zu halten. Teils arbeitete der Mann demnach auch als Fahrlehrer, obwohl seine Fahreignung nicht gegeben war.

Ständiger Kampf mit den Behörden – und mit Alkohol

In dem Bundesgerichtsurteil wird ebenfalls erwähnt, dass der Mann nicht zum ersten Mal um seine Fahrerlaubnis kämpft. Bereits im Jahr 2005 wurde ihm der Führerausweis wegen charakterlicher Nichteignung auf unbestimmte Zeit entzogen. Zuvor habe es mehrere Warnungsentzüge gegeben.

Es dauerte aber nur einige Monate, bis der damals fast 40-Jährige den Schein wieder zurückerhielt. Danach wurde es gesetzlich einige Jahre ruhig um den Mann, bis er den Führerschein 2011 erneut los war. Ebenfalls auf unbestimmte Zeit – er war dmenach einer angeordneten Untersuchung ferngeblieben.

2015 diagnostizierte ein verkehrspsychologischer Gutachter, der Mann sei nicht geeignet, zu fahren. Dennoch kam der Fahrlehrer im Jahr 2016 wieder an seinen Ausweis. Damals wurde im Vornerein eine medizinische Abklärung und eine erneute Prüfung durchgeführt. Ausserdem wurde ihm damals die kontrollierte Alkoholabstinenz auferlegt.

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Offenbar hatte ein Fahrlehrer in Zürich grosse Probleme mit Alkoholabstinenz. - dpa

Der Mann kämpfte schliesslich auch dafür, dass ihm die Fahrlehrerbewilligung wieder erteilt wird, worauf die kantonale Verwaltungsrekurskommission feststellte, dass sie gar nicht entzogen war und eine Entzugsprüfung in die Wege geleitet wurde.

Noch während des hängigen Verfahrens verlor der Fahrlehrer im März 2017 erneut seinen Führerschein. Er hatte gegen die Abstinenzauflage verstossen. Die Fahrlehrerbewilligung wurde ihm auf unbestimmte Zeit entzogen. Rund ein halbes Jahr später hatte der Mann den Führerausweis wieder.

Er kämpfte juristisch gegen den Entzug seiner Fahrlehrerbewilligung an. Bereits zu dieser Zeit brachte er den Fall bis vor das Bundesgericht, welches im Juni 2020 bestätigte, dass die vorbeugende Entziehung der Bewilligung gerechtfertigt war.

Mit 1,59 Promille auf E-Bike erwischt

Damit fand die Geschichte aber noch kein Ende. Erneut wurde 2021 eine verkehrspsychologische Untersuchung durch einen Gutachter durchgeführt. Dieser hielt fest, dass die charakterliche Fahreignung des Mannes nicht gegeben sei. Ausserdem zeigte sich der Gutachter überrascht, dass der Mann nach dem Gutachtern 2005 überhaupt wieder als Lenker zugelassen worden war.

Der Gutachter hielt auch fest, dass nicht davon ausgegangen werde, dass er zuverlässig als Fahrlehrer arbeiten könne. Im Februar 2021 wurde dem Mann schliesslich in der Folge vom Strassenverkehrsamt der Führerausweis und die Fahrlehrerbewilligung auf unbestimmte Zeit entzogen.

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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne entschied klar gegen die Beschwerde des Fahrlehrers. - Keystone

Erneut zog der Mann bis vor Bundesgericht – und steckte dort die jüngste Niederlage ein. Er kritisierte demnach unter anderem, dass die verkehrspsychologischen Gutachten ohne die erforderlichen Voraussetzungen angeordnet worden seien. Das Bundesgericht hielt fest, dass die kantonalen Stellen lediglich ihrer Untersuchungspflicht nachgekommen seien. Ein hinreichender Zweifel an der Fahreignung habe seit langem bestanden, heisst es.

Die Bundesrichter und -richterinnen hielten auch fest, dass die zahlreichen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zwar weit zurückliegen würden, der «automobilistische Leumund» des Mannes aber «erheblich getrübt» sei. Nicht geholfen dürfte dem Mann ausserdem, dass er im September 2022 erneut einen Strafbefehl erhielt.

Er war demnach damals mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,59 Promille auf einen E-Bike erwischt worden.

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