Ein Fahrlehrer geriet mit seiner Schülerin in eine Polizeikontrolle – und wurde mit seinem Schrottauto wegen erhöhter Unfallgefahr aus dem Verkehr gezogen.
Fahrschule Auto
Ein Fahrschulauto. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer Fahrlehrer wurde mit Schülerin bei einer Kontrolle aus dem Verkehr gezogen.
  • Das Fahrschulauto war so schlecht in Schuss, dass eine «erhöhte Unfallgefahr» bestehe.
  • Der Lehrer muss 800 Franken Strafe zahlen, behält aber höchstwahrscheinlich seine Lizenz.
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In einer ungewöhnlichen Verkehrskontrolle im Bezirk Baden geriet ein Aargauer Fahrlehrer ins Visier der Polizei. Er war mit einer Fahrschülerin unterwegs – doch sein Auto war in einem bedenklichen Zustand.

Wie die «Aargauer Zeitung» vermeldet, stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug eine «erhöhte Unfallgefahr» darstellte. Dies und die Tatsache, dass er die Fahrschülerin ein solches Auto fahren liess, resultierte in einem Strafbefehl. Das Ergebnis ist eine Busse von 800 Franken für den Fahrlehrer.

Folgen für den Fahrlehrer?

Michael Gehrken, Präsident von L-drive, der Dachorganisation der Schweizer Fahrlehrerschaft, äusserte sich gegenüber der Zeitung zu dem Vorfall. Obwohl er die genauen Details nicht kennt, betonte er die Bedeutung der Verkehrssicherheit in der professionellen Fahrausbildung.

Hatten Sie einen guten Fahrlehrer?

Gehrken macht deutlich: «Wir haben kein Verständnis dafür, dass sich eine Person, welche Regeln schulen sollte, sich selbst über solche hinwegsetzt.» Allerdings habe L-drive selbst keine Befugnis, Sanktionen zu verhängen.

Berufsverbot unwahrscheinlich

Trotz des Vorfalls ist es daher unwahrscheinlich, dass dem Lehrer die Lizenz entzogen werde. «Die Bewilligung zum Erteilen von Fahrunterricht können alleine die Strassenverkehrsämter entziehen», erklärt Gehrken. «Allerdings zweifle ich, dass dies der Fall sein wird, wenn nicht bereits andere Vergehen vorliegen.»

Die Oberstaatsanwaltschaft Aargau bestätigte diese Vermutung gegenüber der Zeitung: «Gemäss unseren Informationen erfüllt der vorliegende Fall die Kriterien für ein Berufsverbot nicht», so Sprecher Adrian Schuler. Dies sei nur in Fällen möglich wie dem eines Ostschweizer Fahrlehrers, der in einer 60er-Zone mit 130 Stundenkilometern unterwegs war.

Der betroffene Fahrlehrer hat bisher keine Stellung zu seiner Verurteilung genommen.

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