Bundesgericht heisst Beschwerden von Tessiner Ärzten teilweise gut
Mehrere Tessiner Ärzte hatten Beschwerden gegen die Revision des Gesundheitsgesetzes eingereicht. Diese wurden nun vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Tessin kritisieren mehrere Ärzte unter anderem den Umfang ihrer Informationspflicht.
- Diese sei zu weit gefasst und mache das Berufsgeheimnis sinnlos.
- Das Bundesgericht hat die Beschwerden nun teilweise gutgeheissen.
Das Bundesgericht hat die Beschwerden mehrerer Tessiner Ärzte gegen die Revision des Gesundheitsgesetzes teilweise gutgeheissen. Die Ärzte hatten unter anderem den Umfang ihrer Informationspflicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden kritisiert. Dies hält die Tessiner Regierung in einer Mitteilung fest.

Demnach kritisierten die beschwerdeführenden Ärzte, dass die Informationspflicht gegenüber der Strafverfolgungsbehörde zu weit gefasst sei und das Berufsgeheimnis sinnlos mache.
Seit 1954 sind im Tessin Angehörige der Gesundheitsberufe verpflichtet, mögliche Verstösse gegen die körperliche Unversehrtheit den Strafbehörden zu melden. Dies ist im Gesundheitsgesetz festgeschrieben.