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Bundesgericht ändert seine Haltung bei Unterhaltszahlungen

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Lausanne,

Bei der Alimentebevorschussung durch die Gemeinden hat das Bundesgericht seine Rechtssprechung geändert.

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Das Bundesgericht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Luzerner Vater hatte einen Unterhaltsvertrag gerichtlich anpassen lassen.
  • Sein Sohn klagte gegen die Reduktion, erhielt vom Bundesgericht aber Unrecht.

Das Bundesgericht hat bei der Alimentebevorschussung durch die Gemeinden seine Rechtssprechung geändert. Im Fall eines Luzerner Sohnes, der gegen die Abänderung der Unterhaltszahlung klagte, fällte es einen Leitentscheid. Es bestätigte ein Urteil des Luzerner Kantonsgerichts.

Der Vater hatte mit dem Sohn einen Unterhaltsvertrag abgeschlossen und diesen in der Folge gerichtlich anpassen lassen. Die Gemeinde schoss die Alimente vollumfänglich vor. Der Sohn legte beim Kantonsgericht Beschwerde ein gegen die Reduktion der Unterhaltsbeiträge.

Leitentscheid erhält Kritik

Er bemängelte, dass die bevorschussende Gemeinde nicht am Verfahren teilgenommen habe. Das Kantonsgericht sah dafür aber keine Notwendigkeit. Die Klage des Vaters richte sich zu Recht einzig gegen das Kind. Es hiess die Abänderungsklage teilweise gut und reduzierte die Unterhaltspflicht des Vaters.

Damit habe das Kantonsgericht die «Kernaussagen der jüngeren bundesgerichtlichen Rechtsprechung» verworfen. Das Bundesgericht hält am Kantonsgerichtsurteil fest, das der Sohn an die höchste Instanz im Lande weitergezogen hatte.

2017 hatte das Bundesgericht nämlich in einem Leitentscheid verlangt, solche Klagen müssen sich gegen das Kind und das Gemeinwesen richten. Dieser Entscheid sei von Lehre und Praxis kritisiert worden. Da er zu erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten geführt habe, hält das Luzerner Kantonsgericht in einer Mitteilung vom Freitag fest.

Bundesgericht bestätigt das Urteil

Nun hat das Bundesgericht seine Haltung geändert und bestätigt das Urteil des Kantonsgerichts. Somit muss die Gemeinde in einem Abänderungsprozess nicht mehr beklagt werden, sondern einzig und allein das Kind.

Die Sorge, dass die Gemeinde falsch festgelegte Unterhaltsbeiträge bevorschussen müsse, wenn sie nicht am Abänderungsprozess beteiligt sei, scheine wenig begründet. So heisst es im Bundesgerichtsurteil. Sie wirke schliesslich bei der Unterhaltsfestsetzung nicht mit. (Bundesgerichtsurteil 5A_75/2020 vom 12. Januar 2022)

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