Der Bundesrat und das Parlament können wenig darüber entscheiden, wie finanzielle Mittel verteilt werden. Mittlerweile sind 65 Prozent der Ausgaben gebunden.
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Das Bundeshaus in Bern. (Archiv) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Dem Bundesrat und dem Parlament sind die Hände gebunden.
  • Sie können immer weniger über die Verteilung der finanziellen Mittel entscheiden.
  • Gebundene Mittel bergen jedoch Risiken.
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Der Bundesrat und das Parlament haben seit 2015 immer weniger Spielraum, was die Verteilung der finanziellen Mittel angeht. Die Eidgenössische Finanzkommission geht davon aus, dass in Zukunft beinahe zwei Drittel der Ausgaben nicht oder kaum angepasst werden können.

Während im Jahr 2015 noch rund 55 Prozent der Ausgaben gebunden waren, sind es im Jahr 2020 bereits 65 Prozent. Dies teilte die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) am Montag mit.

Gebundene Mittel können nicht mehr angepasst werden

Gebundene Mittel können in Voranschlägen nicht mehr angepasst werden. Dies, weil die Höhe der Mittel in der Verfassung oder in Gesetzen verbindlich geregelt sind. Dabei beschliessen Bundesrat und Parlament selber, welche Ausgaben wie stark fixiert sind.

Gemäss EFV wurden seit 2015 zahlreiche Geschäfte mit stark gebundenen Ausgaben beschlossen. Dazu gehören etwa die zwei Verkehrsfonds oder das Paket zur Steuerreform und zur AHV-Finanzierung. Auch Pflichtbeiträge an internationale Organisationen werden dieser Kategorie zugerechnet.

Kürzung nur bei «schwach gebundenen» Ausgaben möglich

Wenn nun immer mehr Mittel fix gebunden sind, wird dadurch der Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament eingeschränkt. Hinzu komme: Wenn im Falle eines strukturellen Defizits Ausgaben gekürzt werden müssten, könne nur bei den sogenannt «schwach gebundenen» Ausgaben gekürzt werden. Im Endeffekt könne dies bedeuten, dass diese schwach gebundenen Aufgaben quasi verdrängt werden.

Finanzdepartement
Eingang zum Sitz des Eidgenössischen Finanzdepartementes EFD und der Eidgenössischen Finanzverwaltung EFV, sowie des SIF Staatssekretariat für internationale Finanzfragen. - Keystone

Besonders problematisch seien stark gebundene Ausgaben dann, wenn sie stärker wachsen als die Einnahmen. Als Beispiel nennt die EFV die Beiträge an die AHV, die Ergänzungsleistungen und die Prämienverbilligungen. Gemäss EFV sind ungefähr 40 Prozent der stark gebundenen Ausgaben direkt von entsprechenden Einnahmen abhängig.

Ausgabenbindungen bestenfalls vermeiden

Die EFV rät daher, kurz- und mittelfristig solche Ausgabenbindungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Es gebe zwar auch unvermeidliche Ausgabenbindungen. Diese sollten aber so ausgestaltet werden, dass die Ausgaben nicht schneller wachsen als die Einnahmen. Zudem soll vorgesehen werden, dass sie bei Entlastungsprogrammen vorübergehend gekürzt werden können.

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