Bundesanwaltschaft führt Verfahren gegen Basejumper am Äscher AI
Die Staatsanwaltschaft Appenzell Innerrhoden hat das Strafverfahren gegen einen Basejumper an die Bundesanwaltschaft abgetreten. Der Mann sprang im vergangenen Sommer gemäss einem Video, das in den sozialen Medien kursierte, in der Nähe des Berggasthauses Äscher im Alpstein mit seinem Fallschirm von der Felswand.

Das Strafverfahren sei in der Zwischenzeit an die Bundesanwaltschaft abgetreten, erklärte Damian Dürr, Leitender Staatsanwalt des Kantons Appenzell Innerrhoden, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Bundesanwaltschaft führe das Strafverfahren «aufgrund ihrer Zuständigkeit für an Bord eines Luftfahrzeuges begangene strafbare Handlungen», wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft auf Anfrage erklärte.
Basejumpen ist im Kanton Appenzell Innerrhoden nicht erlaubt.
Es gebe keine bewilligten Start- und Landeplätze für Basejumper, sagte Ratschreiber Roman Dobler im vergangenen Sommer auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dies ist im kantonalen Alpgesetz geregelt. Die Innerrhoder Regierung erstattete deshalb Anzeige gegen den Basejumper.










