Bund will Schweizer IS-Sympathisantin aus der Romandie ausbürgern
Der Bund macht Ernst im Kampf gegen Sympathisanten der Terrororganisation IS. Einer Frau aus der Romandie soll der Pass entzogen werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Einer 30-jährigen Frau aus der Romandie soll der Schweizer Pass entzogen werden.
- Die schweizerisch-französische Doppelbürgerin soll eine IS-Sympathisantin sein.
Die 30-jährige schweizerisch-französische Doppelbürgerin lebte zuletzt offiziell in einer Gemeinde im Waadtländer Bezirk Morges, wie das SEM am Dienstag im Bundesblatt mitteilte.
Der jetzige Aufenthaltsort der Frau ist den Behörden nicht bekannt.
Das Onlineportal des «Tages-Anzeigers» berichtete, die Frau habe im Jahr 2016 ohne Wissen der beiden Väter zwei ältere Töchter nach Syrien ins IS-Gebiet entführt.

Sie befinde sich derzeit mit ihren insgesamt drei Kindern in einem Internierungslager in Nordsyrien. Die Angaben waren für die Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht verifizierbar.
Das SEM bemüht sich um die Rückführung der beiden entführten Kinder. Die Anstrengungen scheiterten jedoch bislang unter anderem am Widerstand der Mutter.
Frau kann Entscheid anfechten
Der Entscheid des Bundes für die Ausbürgerung ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann ihn innert dreissig Tagen beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen anfechten.
Es wäre erst das zweite Mal seit dem Zweiten Weltkrieg, dass einer Person in der Schweiz das Bürgerrecht entzogen wird. Im vergangenen September hatte das SEM bereits einem türkisch-schweizerischen Doppelbürger den Pass aberkannt.
Der Mann war zuvor 2017 vom Bundesstrafgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er Propaganda für den IS betrieben und für die Terrorgruppe Kämpfer rekrutiert hatte.
Ausbürgerung nur bei Doppelbürgern möglich
Das SEM kann einer einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn diese Person den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt hat und damit die Sicherheit des Landes gefährdet.

Dies ist der Behörde zufolge zum Beispiel dann der Fall, wenn die Person ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus begangen hat.
Die Ausbürgerung ist aber nur möglich, wenn die Betroffenen über eine weitere Staatsbürgerschaft verfügen. Ansonsten würde die Schweiz Staatenlose schaffen, was völkerrechtlich verboten ist.