Vignette

    Bund warnt vor nicht offiziellen Anbietern der neuen E-Vignette

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Verkaufsstart der E-Vignette in der Schweiz ist angelaufen. Der Bund schlägt sich mit Rückerstattungen umher – und warnt vor anderen Anbietern.

    Elektronische Autobahnvignetten - hier ein Exemplar zum Kleben - sollten über das offizielle Portal des Bundes gekauft werden. Der Bund warnt vor Anbietern, die mehr Geld verlangen. (Archivbild)
    Elektronische Autobahnvignetten - hier ein Exemplar zum Kleben - sollten über das offizielle Portal des Bundes gekauft werden. Der Bund warnt vor Anbietern, die mehr Geld verlangen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ab dem 1. August ist die elektronische Vignette in der Schweiz erhältlich.
    • Seither wurde sie bereits 23'500 Mal verkauft.
    • Der Bund warnt jedoch vor anderen Anbietern der Vignette im Internet.

    Die seit Kurzem erhältliche elektronische Autobahnvignette soll über das Portal des Bundes gekauft werden und nicht bei anderen Anbietern. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) warnt vor anderen Anbietern, die mehr Geld für die E-Vignette verlangen.

    Die E-Vignette ist seit 1. August erhältlich. Rund 23'500 Mal wurde sie seither verkauft, wie das BAZG am Freitag schrieb.

    Bei anderen Anbietern können Mehrkosten anfallen

    Für 40 Franken können die E-Vignetten im Online-Shop des Via Portals des BAZG erworben werden. Das BAZG nennt den Start gelungen.

    Vignetten an einer Windschutzscheibe.
    Die E-Vignetten stehen zum Download bereit. (Symbolbild) - Keystone

    Das Bundesamt warnt vor anderen Stellen, die die E-Vignette ebenfalls über das Internet anbieten. Es gebe bereits mehrere davon. Bei diesen Anbietern könnten Zusatzkosten anfallen, weil der Verkaufspreis höher angesetzt sei. Das BAZG empfiehlt deshalb, sich an das offizielle Portal zu halten.

    Bundesamt kulant bei Rückerstattung

    Auch mit fälschlicherweise oder irrtümlich gekauften Vignetten hatte sich das BAZG zu beschäftigen. Gegenüber verschiedener Begehren um Rückerstattung zeigt sich das Bundesamt nach eigenen Angaben kulant. Wird eine Vignette bis zum kommenden Montag (7. August) irrtümlich gekauft, wird der Preis zurückerstattet.

    Der Antrag auf Rückgabe der 40 Franken muss mit der Quittung über das Kontaktformular eingereicht werden. Für ab Dienstag (8. August) irrtümlich gekaufte E-Vignetten gibt es kein Geld zurück.

    So sieht es das Nationalstrassenabgabegesetz vor. Wer für 2023 eine Klebe-Vignette hat, braucht noch keine neue.

    www.e-vignette.ch

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