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    Brandstiftung: Thurgauer Obergericht reduziert Strafe

    Keystone-SDA
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    Frauenfeld,

    Das Thurgauer Obergericht sieht die Berufung eines 52-jährigen Schweizers teilweise als begründet an. Das Gericht reduzierte die Strafe für den Beschuldigten wegen mehrfacher Brandstiftung und Sachbeschädigung auf sechs Jahre.

    Der Mann wurde wegen mehrfacher Brandstiftung angezeigt. - Kantonspolizei St. Gallen

    Das Wichtigste in Kürze

    • Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, an seinem Wohnort zwischen März 2016 und Januar 2019 rund zwei Dutzend Brandstiftungen, versuchte Brandstiftungen und Sachbeschädigungen begangen zu haben.

    Die Schäden blieben meist gering, Personen kamen nicht zu Schaden.

    Folgenschwer war einzig der letzte Brand: Am Abend des Neujahrstags 2019 soll der Beschuldigte Feuer an ein Wohnhaus mit angebautem Pferdestall gelegt haben. Eine Person wurde verletzt und es entstand erheblicher Sachschaden. Am gleichen Abend wurde der Mann festgenommen. Seither sitzt er in Haft.

    Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilte den Mann im Mai 2020 zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert. Der Beschuldigte legte gegen das Urteil Berufung ein. Wie vor der ersten Instanz versicherte er im vergangenen November vor Obergericht, nichts mit den ihm vorgeworfenen Brandstiftungen und Sachbeschädigungen zu tun zu haben.

    Sein Verteidiger verlangte einen vollumfänglichen Freispruch. Ohne Geständnis und direkte Zeugen müsse sich das Gericht allein auf Indizien stützen. Sollte das Gericht im einen oder anderen Fall zu einem Schuldspruch kommen, so wäre eine Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten und eine bedingte Geldstrafe angemessen.

    Der Staatsanwalt forderte eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Anfänglich habe man wegen verschiedener Vorfälle gegen Unbekannt ermittelt. Mit der Zeit hätten sich aber die Indizien in Bezug auf den Beschuldigten verdichtet.

    Knapp fünf Monate nach dem Prozess fällte das Obergericht nun sein Urteil. Das Gericht sprach den Beschuldigten in fünf Anklagepunkten frei und reduzierte die Strafe auf sechs Jahre. Zudem wurde der 52-Jährige zu einer Busse von 250 Franken verurteilt und er muss die Verfahrenskosten bezahlen. Die Schadenersatzforderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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