Das Bundesstrafgericht sprach alle drei Angeklagten des gewerbsmässigen Betrugs mithilfe eines Schneeballsystems frei.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Laut dem Bundesstrafgericht in Bellinzona waren sich die Angeklagten der betrügerischen Absicht des Hauptschuldigen nicht bewusst. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Alle drei Angeklagten eines Betrugsprozesses werden vom Bundesstrafgericht freigesprochen.
  • Die beiden Männer und die Frau erhalten Entschädigungen in unterschiedlicher Höhe.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte im Betrugsprozess schwere Vorwürfe gegen die drei Schweizer Bürger – eine Frau und zwei Männer – erhoben. Gemäss Anklageschrift waren sie massgeblich daran beteiligt, zwischen 2005 und 2007 das als Schneeballsystem konzipierte Vertriebssystem für Kapitalanlagen aufgebaut zu haben.

Versprochen hatten sie Traumrenditen, um Anleger von Investitionen zu überzeugen. Die Beschuldigten sollen ein Lügengebäude des verurteilten deutschen Hochstaplers Ulrich Engler weiterverbreitet haben. Dieser hatte in den USA gewirkt, ist mittlerweile in Deutschland schuldig gesprochen worden, weil er die Anleger über den Tisch zog.

Keine Täuschung oder Arglist vorhanden

Im Unterschied zur Bundesanwaltschaft kam das Gericht indes zum Schluss, dass die Beschuldigten sich nicht bewusst waren, wie betrügerisch das von Engler betriebene System wirklich war. Sie hatten damals selbst Anlagen getätigt und diese auch Verwandten und Bekannten empfohlen.

Für das Gericht war es ausgeschlossen, dass Täuschung oder Arglist vorlag. Doch ohne diese Komponenten kann auch kein gewerbsmässiger Betrug erfolgt sein. Die Gerichtspräsidentin rügte in ihrer mündlichen Urteilsbegründung die Anklageschrift der BA sowie den Mangel an vorgelegen Beweisen wiederholt. Daraus könne nur folgen: «In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.»

Mehrjährige Haftstrafe gefordert

Die BA hatte während der Hauptverhandlung im Oktober für die 59-jährige Hauptbeschuldigte aus dem Kanton Schaffhausen eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Für die beiden Mitbeschuldigten im Alter von 75 und 58 Jahren verlangte die Anklage eine Freiheitsstrafe von 30 beziehungsweise 27 Monaten.

Die Anwälte hatten für die Beschuldigten Freisprüche gefordert. Sie seien selbst Opfer des Anlagebetrügers Engler gewesen. Im Grundsatz folgte das Gericht dieser Argumentation.

Teure Pleite

Für die Bundesanwaltschaft endete dieses Verfahren somit nach zehnjähriger Dauer denkbar schlecht. Die Ermittlungsbehörde hatte sogar einen ausserordentlichen Bundesstaatsanwalt eingesetzt. Ob es zu einer Beschwerde vor Bundesstrafgericht kommt, will die BA nach Sichtung des schriftlichen Urteils entscheiden.

Die Beschuldigten erhalten Entschädigungen und Genugtuung. Der grösste Entschädigungsbetrag geht mit gut 100'000 Franken an die Hauptbeschuldigte. Für die Verteidigerkosten der Beschuldigten muss die Eidgenossenschaft fast 500'000 Franken aufbringen.

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