In einem Zürcher Hotel hatte ein Brasilianer im Drogenrausch seinen Liebhaber erschlagen. Er dachte, er werde von einem Panther angegriffen.
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Der Beschuldigte schildert, er habe einen Schwarzen Panther gesehen. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Zürcher Hotel kam es zu einem kuriosen Tötungsdelikt.
  • Ein Mann sei unter Drogen von einem schwarzen Panther angegriffen worden.
  • Um sich zu wehren, schlug er zu und tötete damit seinen Liebhaber.

Vor dem Bezirksgericht Zürich hat am Freitag der 41-jährige Beschuldigte ein Horrorerlebnis geschildert. Dieses soll erklären, wie es dazu kam, dass er im Herbst 2019 in einem Zürcher Hotel seinen Liebhaber tötete. Er sei von einem Panther angegriffen worden und habe sich gewehrt.

Die Anklage wirft dem Brasilianer vor, er habe am Morgen des 1. November 2019 in einem Zimmer eines Zürcher Businesshotels seinen 48-jährigen Liebhaber in einer Gewaltexplosion mit Schlägen, Tritten und Messerstichen ermordet. Dann habe er saubere Kleider des Opfers angezogen, habe das Hotel verlassen und sei nach Hause gegangen. Am Abend des folgenden Tages wurde er festgenommen.

Tat geleugnet

In der Untersuchung hatte der Brasilianer die Tat geleugnet. Vor der Verhandlung am Bezirksgericht liess er über seine Verteidigerin dem Gericht jedoch ein Schreiben zukommen. Er habe «den Tod verursacht». Vor Schranken sagte er, «ich fühle mich schuldig».

Als Erklärung, wie es zu der Tat gekommen war, schilderte er eine Horrorgeschichte. Nach dem Sex mit dem Liebhaber habe ihm dieser eine Droge gespritzt. Laut dem drogenerfahrenen Beschuldigten handelte es sich um Crystal Meth, dass er zuvor noch nie als Injektion konsumiert habe.

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Ukraine-Krieg: Obwohl im Kanton Bern viele Hotels Zimmer für Geflüchtete zur Verfügung stellen würden, bleiben sie oft leer (Symbolbild). - Pixabay

Plötzlich habe er einen schwarzen Panther gesehen. Dieser sei bedrohlich fauchend und aufrecht auf zwei Beinen gehend mit einem Messer in der Hand auf ihn losgegangen sei. Er habe einen Stuhl gepackt und habe auf den Panther eingeschlagen. «Ich schlug und schlug, sprang auf ihn und trat ihn.»

«Ich war völlig verzweifelt»

Dann sei er selbst am Boden gewesen. Vom Balkon hätten zwei Personen ins Zimmer geschaut und gelacht. Auf einmal habe er einen Mann gesehen, mit dem «Mund voller Blut».

Irgendwann habe er den Panther nicht mehr gesehen, da sei nur eine menschliche Hand gewesen. «Ich war völlig verzweifelt.»

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Ein schwarzer Panther. (Archivbild) - AFP/Archiv

Er habe sich dann gewaschen, irgendetwas angezogen, die Tasche genommen und das Hotel verlassen. Wenige Stunden später sei er zurückgekommen. Er habe herausfinden wollen, ob das Geschehene «Realität war oder Paranoia».

Um wie ein «normaler Hotelgast» zu wirken, habe er zwei Koffer mitgebracht. Er habe aber die Zimmernummer nicht mehr gewusst und sei wieder gegangen. Eine Reinigungskraft hatte ausgesagt, er habe ihr erklärt, sie solle nicht in jenes Zimmer gehen. Sein Freund wolle angeblich nicht gestört werden.

Keine Antwort auf Fragen

Er habe in der Untersuchung diese Geschichte nicht erzählt, und habe das auch jetzt nicht tun wollen. Er fürchte nämlich, als verrückt erklärt und in eine Klinik eingewiesen zu werden, sagte der Beschuldigte. Aber «innerlich hat mich die Geschichte aufgefressen».

Auf Fragen des Gerichts gab der Mann immer wieder die Antwort, er wisse es nicht oder er habe keine Erklärung. Dies weil er unter Drogen stand. «Ich war nicht ich selbst.» Seinem Lebenspartner habe er nichts von dem Vorfall erzählt, weil er ihn nicht belasten wollte.

Tathergang weiterhin unklar

Laut dem psychiatrischen Gutachter ist der eigentliche Tathergang eine «Blackbox». Man wisse nicht genau, was vorgefallen sei. Es sei möglich, dass es sich um eine «psychotische Entgleisung» aufgrund des Drogenkonsums gehandelt habe. Dann wäre die Schuldunfähigkeit höher einzustufen als im Gutachten, wo sie als leicht vermindert bezeichnet wurde.

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Ein Gerichtssaal. (Symbolbild) - pixabay

Dass er so rasch nach dem Vorfall wieder in normales Denken zurückkam, sei allerdings «eher untypisch». Man würde erwarten, dass ein solch «fulminantes Geschehen» länger nachwirke. Typisch wäre zudem eine diffusere, lückenhaftere Schilderung.

Die Verteidigerin beantragte eine Ergänzung des Gutachtens mit Einbezug des vor Gericht geschilderten Geschehens. Das Gericht wird nun darüber beraten. Heisst es den Antrag gut, verzögert sich die Fortsetzung der Hauptverhandlung. Weist es ihn ab, folgen im November die Plädoyers mit den Anträgen.

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