In einem Wald in Bottighofen TG wurde ein abgetrennter Kopf gefunden. Nun wurde eine Anklage gegen die mutmassliche 55-jährige Täterin erhoben.
Justitia
Justitia - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen die Täterin wurde eine Anklage erhoben.
  • Die Tatverdächtige muss sich vor dem Bezirksgericht verantworten.
  • Die Angeklagte ist die Vermieterin des Opfers.

Die Staatsanwaltschaft hat im Tötungsdelikt von Bottighofen TG Anklage gegen die mutmassliche 55-jährige Täterin erhoben. Die geständige Angeklagte muss sich wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens vor Bezirksgericht Kreuzlingen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen beantragt für die Frau eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Dies teilte sie am Freitag nach Abschluss der Strafuntersuchung mit. Nach Verbüssung der Strafe soll sie für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Von Vermieterin getötet

Der Fall geht auf den Fund eines menschlichen Kopfes im Waldstück «Sangenhölzli» in Bottighofen zurück. Am 5. Dezember 2020 fanden Spaziergänger den Kopf.

Abklärungen zeigten, dass er einer seit dem 29. Oktober in Bottighofen vermissten 63-Jährigen zuzuordnen war. Der abgetrennte Kopf wies eine Schussverletzung auf.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Thurgau führten zu der dringend tatverdächtigen 55-jährigen Vermieterin des Opfers. Die Festnahme erfolgte am 11. Dezember am Wohnort der Verdächtigen in Bottighofen. Seither sitzt sie in Untersuchungshaft.

Prozesstermin nicht bekannt

Gemäss den Resultaten der Strafuntersuchung erschoss die 55-Jährige am 29. Oktober 2020 ihre Mieterin im Keller des gemeinsamen Wohnhauses. Anschliessend zerteilte sie die Leiche und entsorgte die Körperteile in verschiedenen Unterflurcontainern in Bottighofen. Den abgetrennten Kopf vergrub sie in einem Erdloch in dem Waldstück, in dem er später gefunden wurde.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozesstermin war am Freitag nicht bekannt.

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