So ist der Brandschutz im Kanton Zürich geregelt
Im Kanton Zürich sind wie im Wallis ebenfalls die Gemeinden für den Vollzug im Bereich Brandschutz zuständig. Mit der Gebäudeversicherung Kanton Zürich hält jedoch eine kantonale Institution die Fäden in der Hand.

Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana in der Neujahrsnacht gerät auch die Sicherheit von Bars, Clubs und Restaurants in anderen Kantonen in den Fokus. Ob die Kontrollen in Crans-Montana wie vorgeschrieben stattgefunden haben, und was dabei herausgekommen ist, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung.
Die Kontrollen in der Stadt Zürich sowie im ganzen Kanton seien jedenfalls streng, sagten mehrere Branchenvertreter gegenüber Medien in den vergangenen Tagen. Gastro-Unternehmer Michel Péclard etwa sprach gegenüber dem «Blick» von «extremen feuerpolizeilichen Kontrollen».
Die grösste Feuerpolizei im Kanton Zürich ist diejenige der Stadt Zürich, wo sich auch die meisten Bars und Clubs im Kanton befinden. 2024 etwa führte die städtische Feuerpolizei gemäss Zahlen der Stadt insgesamt über 600 Gebäudekontrollen sowie mehr als 1000 Schlussabnahmen von Neu- und Umbauten durch.
Die eigentlichen Brandschutz-Vorschriften sind in der Schweiz zwar einheitlich. Weil der Vollzug jedoch in die Zuständigkeit der Kantone fällt, gibt es in diesem Bereich Unterschiede.
Sowohl im Kanton Wallis als auch im Kanton Zürich sind für feuerpolizeiliche Kontrollen grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Anders als im Kanton Wallis gibt es in Zürich jedoch eine obligatorische Gebäudeversicherung und eine kantonale Gebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) dient auch als zentrale Schaltstelle für den Brandschutz. Sie überwacht und unterstützt die kommunalen Behörden in diesem Bereich. Zudem legt sie fest, was und wie genau kontrolliert werden soll. Grössere Gebäude, die als Theater, Disco oder ähnliches genutzt werden, und in denen sich mehr als 300 Personen aufhalten können, kontrolliert sie selber im 2-Jahres-Turnus. Kleinere Lokale werden alle vier Jahre überprüft.
In einer Weisung ist detailliert festgehalten, was kontrolliert werden muss. «Überprüft werden insbesondere die Fluchtwege und deren Zugänglichkeit oder ob Baumaterialien sowie Dekorationen den Brandschutzanforderungen entsprechen und weiter, ob der Zugang für die Feuerwehr ungehindert möglich ist», hiess es am Montag bei der GVZ auf Anfrage von Keystone-SDA.
Bei den periodischen Kontrollen liegt der Fokus unter anderem auf den Fluchtwegen und Ausgängen sowie Löscheinrichtungen. Werden Mängel festgestellt, müssen die Verantwortlichen innerhalb einer Frist entsprechend reagieren.
Bei schwerwiegenden Problemen kann es zu einer Verzeigung der Verantwortlichen oder sogar zu einer Schliessung des Lokals bis zur Behebung der Mängel kommen. Zu solchen vorübergehenden Schliessungen ist es laut GVZ auch schon gekommen. Eine temporäre Schliessung droht laut GVZ auch in Fällen, in denen bei Kontrollen besonders feuergefährliche Materialien zum Vorschein kommen.
Neben den regelmässigen Kontrollen gehen GVZ und Feuerpolizei auch Hinweisen auf mögliche Probleme nach – etwa wenn Notausgänge versperrt sind. «Eingehenden Meldungen gehen wir konsequent nach», betonte die GVZ.






