Berner Velofahrer will Powerriegel von Steuern abziehen
Ein Berner will Energieriegel und Hotelnächte als Steuerabzug geltend machen. Die kantonale Steuerrekurskommission sagt: Abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Velofahrer versucht tatsächlich, seine Energieriegel von der Steuer abzuziehen.
- Nach Ablehnung der Steuerverwaltung focht er den Entscheid an.
- Nun muss er 900 Franken Verfahrenskosten tragen.
Ein Velofahrer aus dem Kanton Bern kämpfte um einen besonderen Steuerabzug. Er verlangte, Energieriegel, Fahrradkleidung und Hotelkosten von den Steuern abzusetzen.
Der Grund: Der sportliche Arbeitnehmer fuhr täglich über 30 Kilometer zur Arbeit.
In seiner Steuererklärung für 2020 machte er rund 3800 Franken an Velokosten geltend. Darin enthalten waren 756 Franken Abschreibung, 324 Franken Reparaturen – und (kein Witz) 1550 Franken für Energieriegel.
Zusätzlich forderte er 226 Franken für Hotelübernachtungen bei Regen. Das geht aus einem Entscheid der Steuerrekurskommission des Kanton Bern hervor. Darüber berichtet die Pendlerzeitung «20 Minuten».
Kommission lehnt Antrag ab
Die Steuerverwaltung akzeptierte nur die Pauschale von 700 Franken. Der Mann focht den Entscheid an – ohne Erfolg. Die Steuerrekurskommission des Kantons Bern liess keine Ausnahmen zu. Sie begründete, die weiteren Ausgaben seien «nicht beruflich notwendig».
Solche Aktionen gehen übrigens ins Geld: Neben der Abweisung muss der Berner noch 900 Franken Verfahrenskosten bezahlen.