Berner Rentnerin: 10-Zentimeter-Wirbel wegen Studio!

Redaktion
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Sensebezirk,

Seit mehr als fünf Jahrzehnten beherbergt ein Mehrfamilienhaus im Untergeschoss zwei Wohnungen. Diese sind aber illegal, sagt die Gemeinde.

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Eine Frau (65) muss künftig auf Mieteinnahmen verzichten. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • In Neuenegg BE muss eine Rentnerin zwei Wohnungen, die sie vermietet, aufgeben.
  • Gemäss der Gemeinde wurde für diese Nutzung nie eine Bewilligung eingeholt.
  • Dabei leben in dem Untergeschoss der Liegenschaft seit über 50 Jahren Menschen.
  • Auslöser dieses Rechtsfalls war ein Nachbarschaftsstreit.

Eine 65-Jährige vermietet in Neuenegg BE zwei Wohnstudios. Die Frau bessert sich damit ihre Rente auf.

Doch damit ist jetzt Schluss: Die Wohnungen müssen zurückgebaut werden. Dabei leben dort seit über fünf Jahrzehnten Menschen. Bis anhin hatte niemand etwas beanstandet.

Wie der «Beobachter» schreibt, ist die Wurzel dieses späten Einschreitens ein Nachbarschaftsstreit.

Beim Erben nichts geahnt

Die Frau erbte die Wohnungen vor mehr als 20 Jahren von ihrem Vater. 1965 wurden diese noch als Bastelräume bewilligt.

Neun Jahre später wurden sie zu Wohn- und Büroräumen umfunktioniert. Zwar ist dies so im Grundbuch vermerkt, eine Bewilligung wurde aber nicht eingeholt.

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Neuenegg liegt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland des Kantons Bern. - Screenshot OpenStreetMap

Dies fiel jedoch erst viel später auf. Eine Nachfrage eines Stockwerkmiteigentümers in dem Mehrfamilienhaus brachte im Jahr 2022 Licht ins Dunkle. Daraufhin intervenierte die Gemeinde.

Die Pensionärin ist sich sicher, dass diese Anfrage lediglich eine Retourkutsche war. Denn: Sie wehrte sich zuvor gegen Parkplätze, die der Miteigentümer errichten wollte. Sie befürchtete Wertminderung ihrer Wohnungen.

Bundesgericht muss urteilen

Bis vor das Bundesgericht wehrte sich die Frau gegen die Aufforderung, eine Bewilligung nachträglich einzuholen oder die Wohnungen zurückzubauen.

Damit scheiterte sie aber. Die Studios im Untergeschoss sind zudem nicht bewilligungsfähig. Das kantonale Recht schreibt vor, dass die Fussböden von Wohn- und Schlafzimmern nicht unter der Erdoberfläche liegen dürfen.

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Die Studios hatten keine Bewilligung und sind auch nicht bewilligungsfähig. Deshalb müssen sie nun zurückgebaut werden. (Symbolbild) - depositphotos

Gesundheitsgefährdend sei dies. Feuchtigkeit werde begünstigt und Schimmel könne sich dadurch bilden. Auch sind die Räume nur 2,30 Meter statt der geforderten 2,40 Meter hoch.

Die Frau muss nun also künftig auf ihre Mieteinnahmen verzichten. Sie geht deshalb davon aus, sich ihre Wohnung in Bern bald nicht mehr leisten zu können. «Meinen Ruhestand habe ich mir anders vorgestellt», sagt sie.

Hältst du es für verhältnismässig, dass die Wohnungen nicht bleiben können?

Zusätzlich bitter für die Pensionärin: Die Parkplätze des Nachbarn sollen nun unter Auflagen bewilligt werden.

Dieser sagt gemäss dem «Beobachter», stets in gutem Glauben gehandelt und den Rückhalt der Stockwerkeigentümerschaft gehabt zu haben. Der Pensionärin wirft er vor, nicht kompromissbereit gewesen zu sein.

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Kommentare

Luxy-1

Da hat die Behörde wieder mit vollem Irrsinn zugeschlagen.

User #5384 (nicht angemeldet)

Ich rate der Pensionärin die Wohnung zu verkaufen und ins Ausland auszuwandern. Da bekommt sie fürs Geld wesentlich mehr geboten.

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