Der Berner Regierungsrat will trotz dem knappen Nein der Finanzkommission am geplanten Investitionsfonds festhalten. Sollte das Parlament den Fonds ablehnen, müssten wichtige Investitionsvorhaben verschoben oder gar gestrichen werden.
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Berner Regierungsrat im Regierungszimmer im Juni 2018. - Keystone

Die Standortkonzentration der Berner Fachhochschule beispielsweise müsste um fünf Jahre hinausgeschoben werden. Der geplante Bildungscampus in Burgdorf würde ganz über die Klinge springen müssen. Auch weitere Massnahmen schliesst die Regierung in ihrer Mitteilung vom Dienstag nicht aus.

Die Kantonsregierung bedauert die ablehnende Haltung einer knappen Mehrheit der Finanzkommission zum Gesetz für einen Fonds, mit dem wichtige Investitionen der kommenden Jahre finanziert werden sollen.

Die Finanzkommission begründet ihre Ablehnung in erster Linie mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Mit dem Fonds werde die in der Verfassung stipulierte Schuldenbremse ausgehebelt.

Die Kommission stützt ihre Argumentation auf ein von ihr in Auftrag gegebenes externes Gutachten. Die dort erhobenen Zweifel an der Verfassungsmässigkeit teilt der Regierungsrat nicht.

Die Schuldenbremse für die Investitionsrechnung verlange, dass die Investitionen mittelfristig mit eigenen Mitteln finanziert werden müssen und damit zu keiner Neuverschuldung führen dürften, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung. Diese Zielsetzung werde mit dem geplanten Fonds nicht verletzt.

Vielmehr würden vorhandene Mittel für Investitionsvorhaben «reserviert», damit es nicht zu einer Neuverschuldung komme. Mit dem Fondsgesetz tue der Kanton Bern letztlich nur das, was jeder private Haushalt auch mache: Geld ins Sparschwein stecken und «vorsparen» um sich später etwas leisten zu können.

Weiter betont der Regierungsrat, dass der Kanton Bern bereits einen Investitionsspitzen-Fonds gehabt habe. Damals habe ein Rechtsgutachten ergeben, dass der Fonds verfassungsgemäss sei.

Einer Diskussion über die Anpassung der Schuldenbremse will sich die Regierung nicht verschliessen. Die dafür nötige Verfassungsänderung sei aber bereits aus Zeitgründen keine Alternative zum Fonds.

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