Die Berner Kantonsregierung will weiterhin, dass im Kanton Bern Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand berechnet werden. Er hält auch nach einer kontrovers ausgefallenen Vernehmlassung an diesem Systemwechsel fest.
Wohnhausfassade in Hamburg
Wohnhausfassade in Hamburg - dpa/AFP

Er nehme einen Auftrag des Grossen Rats ernst, der eine wettbewerbsorientierte Ausgestaltung der Notariatsgebühren gefordert habe, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag.

Die Bandbreite des Stundenansatzes will die Kantonsregierung in einer Gebührenverordnung regeln. Für gemeinnützige oder bedürftige Klientinnen und Klienten sollen die Stundenansätze unterschritten werden dürfen. Heute gelten bei den bernischen Notarinnen und Notaren Pauschaltarife.

Die Vernehmlassung zur Revision des bernischen Notariatsgesetzes dauerte bis April. Die Notariatsgebühren sind im Kanton Bern ein Dauerthema. Der eidgenössische Preisüberwacher forderte wiederholt eine Senkung der aus seiner Sicht hohen Tarife.

Seither gab es immer wieder erfolglose Bestrebungen für eine Abkehr von staatlichen Mindestgebühren hin zu mehr brancheninternem Wettbewerb. Dies änderte sich, als der Grosse Rat im November 2015 überraschend eine Motion von SP, GLP, EVP und Grünen überwies - gegen den Willen von SVP und FDP.

In der Vernehmlassung bezeichnete die SVP die Reform als zu radikal und auch die FDP zeigte Skepsis: Die Auswirkungen für die Grossratsvorlage seien besser zu dokumentierten und dem Parlament sei auch noch eine zweite Variante mit «wettbewerblich angepassten» Staffel-Tarifen vorzulegen.

Nach der Vernehmlassung verzichtet nun die Kantonsregierung darauf, die Liegenschaftsvermittlung neu mit dem Notariatsberuf für vereinbar zu erklären. Dieser Revisionsvorschlag wurde laut Regierung in der Vernehmlassung mehrheitlich kritisiert. Die übrigen Vorschläge zur Lockerung der Organisationsvorschriften stiessen überwiegend auf Zustimmung.

Gemeint ist etwa, dass Notarinnen und Notare ihren Beruf nicht nur freiberuflich, sondern neu auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder in Bürogemeinschaft mit anderen Berufen sollen ausüben können. Dies im Gegenzug zur wettbewerbsorientierten Ausgestaltung der Gebühren.

Keine Freude am Systemwechsel bei den Gebühren hat der Verband bernischer Notare. Er begrüsst aber, dass der Regierungsrat die Vorlage «in einigen wichtigen Punkten» verändert hat. Das schreibt er in einer Mitteilung.

Er fordert aber den Grossen Rat auf, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. Der vorgeschlagene Zeittarif sei unsozial und benachteilige die Klienten mit kleineren Geschäften, etwa Private, Landwirte und Gewerbler. Kaufverträge mit Geschäftswerten bis zu rund 1,09 Mio. Franken würden mit den neuen Tarifen teurer, darüber günstiger.

Der Systemwechsel sei zu radikal. Der Regierungsrat wage ein «Experiment», wie es in keinem anderen Kanton bekannt sei.

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