Berner Regierung gegen Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen
Die Berner Kantonsregierung lehnt einen Mindestabstand zwischen Windrädern und bewohntem Gebiet ab, wie sie in einer Antwort auf eine SVP-Motion darlegt.

Die Berner Kantonsregierung will keinen Mindestabstand zwischen Windrädern und bewohntem Gebiet. Das geht aus einer Antwort auf eine Motion aus den Reihen der SVP hervor.
Grossratsmitglieder der SVP hatten klare Abstandsregeln für den Bau von Windrädern in der Nähe von Wohngebieten gefordert, abhängig von der Grösse der Windräder. Damit wollten sie die Lärmbelästigung für Anwohnende reduzieren und Lärmschutzvorschriften einhalten.
Ausserdem könnten Windräder durch die visuelle Beeinträchtigung und der Schattenwurf durch die Rotorblätter die Lebensqualität erheblich beeinflussen. Die Ratsmitglieder bezogen sich weiter auf Studien, gemäss derer Windkraftanlagen Schlafstörungen oder Stress auslösen können.
Durch eine Festlegung eines Mindestabstands würden die Bedenken der Bevölkerung ernst genommen werden, was zu einer höheren Bereitschaft führe, Windkraftprojekte zu unterstützen, argumentierten die Motionärinnen und Motionäre weiter.
Regierungsrat lehnt Windturbinen nahe besiedelter Gebiete ab
Mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen sei es derzeit unmöglich, Windturbinen beliebig nahe an besiedeltem Gebiet zu bauen, begründete der Regierungsrat seine ablehnende Haltung. Bei der Planung von Windenergiegebieten würden die Anliegen der Bevölkerung berücksichtigt, wobei Gemeinden ein Mitspracherecht besitzen würden.
Generell seien starre Abstandsvorschriften kein geeignetes Instrument, hiess es weiter. Nur eine den lokalen Begebenheiten angepasste Betrachtung könne den Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen gewährleisten.
Der Regierungsrat verwies zudem auf ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Energie aus dem Jahr 2019, das die Einführung einer Mindestdistanz von Windrädern zu bewohnten Gebäuden als nicht bundesrechtskonform einstufte.