St. Galler Regierung will Status der Flade nicht ändern
Die katholische Oberstufenschule Flade soll öffentlich-rechtlich bleiben – das empfiehlt die St. Galler Regierung in ihrer Antwort auf einen Mitte-Vorstoss.

Die katholische Oberstufenschule Flade in der Stadt St. Gallen soll ihren Status als öffentlich-rechtliche Schule beibehalten. Dies geht aus der Antwort der St. Galler Regierung auf einen Vorstoss aus den Reihen der Mitte hervor.
Es stehe zur Debatte, der Flade die Rechtsgrundlage zu entziehen, als öffentlich-rechtliche Schule zu existieren, schrieb Kantonsrätin Trudy Cozzio (Mitte) in ihrem Vorstoss.
Ein solche Änderung werde bei der laufenden Totalrevision des Volksschulgesetzes geprüft. Die Schule stünde damit vor dem Aus.
Nun hat die Regierung die Befürchtungen zerstreut.
Sicherheit für weitere Herausforderungen
In ihrer Antwort auf den Vorstoss hält sie fest, sie nehme «in Aussicht», auf eine Streichung des Gesetzesartikels zu verzichten, in dem der öffentlich-rechtliche Status der Schule festgehalten wird.
Auf der Homepage der Flade wird am Mittwoch Schulpräsidentin Barbara Hächler in einer Mitteilung zitiert: Sie freue sich sehr, heisst es dort.
Die Antwort der Regierung gebe die notwendige Sicherheit, Lösungen für andere Herausforderungen voranzutreiben.
Die Katholische Kantonssekundarschule Flade mit Räumlichkeiten unter anderem im Stiftsbezirk wird seit 2019 vom Katholischen Konfessionsteil und der Stadt St. Gallen gemeinsam finanziert.
Offene Türen für alle Schüler
Angeboten werden 45 Real- und Sekundarklassen, die allen Schülerinnen und Schülern der Stadt offenstehen. In einem Teil der Flade gibt es geschlechtergetrennte Klassen.
Die Schule ist deshalb auch von einem Bundesgerichtsurteil zur Katholischen Mädchensekundarschule St. Katharina in Wil betroffen.
Darin wurde sowohl der geschlechtergetrennte Unterricht als auch der religiöse Rahmen als verfassungswidrig kritisiert. Um die katholischen Schulen im Kanton zu bewahren, überwies der St. Galler Kantonsrat im September einen Vorstoss mit dem Ziel, die Angebote in der Kantonsverfassung zu verankern.









