Berner liess schwangere Ex verprügeln – Haft bestätigt
Ein Mann heuerte zwei Personen an, die auf seine schwangere Ex-Freundin einschlugen. Das Bundesgericht bestätigte nun die Haft des Anstifters.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Gericht bestätigt die Anstiftung zu einem Angriff auf die Ex-Freundin.
- Die Täter setzten einen Taser gegen den Bauch der Schwangeren ein.
- Das Bundesgericht attestiert dem Mann ein hohes Gewaltpotenzial.
Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 11 Monaten für einen Mann aus dem Kanton Bern bestätigt, der seine schwangere Ex-Freundin von zwei angeheuerten Personen verprügeln liess. Die angestrebte Tötung des Fötus misslang.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes in einem am Dienstag publizierten Urteil in allen Punkte abgewiesen. Damit ist die Verurteilung wegen Anstiftung zu versuchtem strafbarem Schwangerschaftsabbruch und versuchter schwerer Körperverletzung sowie wegen Gewaltdarstellungen rechtskräftig.
Bundesgericht stützt Urteil
Der Beschwerdeführer kritisierte unter anderem, dass die Beweise willkürlich gewürdigt worden seien. Er rügte zudem den Widerruf einer früheren teilbedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von total 28 Monaten wegen Betäubungsmitteldelikten.
Das Bundesgericht stützt das Urteil des Berner Obergerichts und dessen Würdigung der Beweise zur Anstiftung von zwei Personen, die die Ex-Freundin abpassten und zusammenschlugen. Zudem ist der Widerruf der früher verhängten Freiheitsstrafe gemäss dem höchsten Schweizer Gericht nicht zu beanstanden.
Gewalttätig gegen Frauen
Der Beschwerdeführer weise ein hohes Gewaltpotential auf, schreibt das Gericht. Er sei in der Vergangenheit mehrfach gewalttätig gegenüber Frauen gewesen – auch gegenüber seiner jetzigen Ehefrau.
Zudem habe er die vorliegend zu beurteilende Straftat während der laufenden Probezeit begangen. Die Vorinstanz habe deshalb von einer schlechten Prognose ausgehen dürfen.
Der Mann heuerte zwei Personen an, die seine im siebten Monat schwangere Ex-Freundin im Sommer 2021 mitten am Tag in den Eingangsbereich ihres Wohnhauses lockten.
Dort setzten sie einen Taser gegen ihren Bauch ein, zerrten sie in den Kellereingang und traktierten sie mit Schlägen und Tritten gegen Gesicht, Brustkorb, Bauch und Rücken.
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