Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe muss in Einigungskonferenz
Wer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, muss künftig mindestens 17 Jahre davon absitzen. Ob das nur für neu oder auch für bereits Verurteilte gelten soll, muss die Einigungskonferenz entscheiden. Die Räte haben sich nicht einigen können.

Der Nationalrat will, dass die neuen Regeln nur für unter neuem Recht gesprochene Urteile gelten, und er hielt am Mittwoch mit 112 zu 76 Stimmen an diesem Entscheid fest.
Während des Spiels sollten die Regeln nicht geändert werden, sagte Raphaël Mahaim (Grüne/VD). Das sei ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaates. «Wenn ein Straftäter erst einmal verurteilt ist, sollte das Urteil gelten und nicht im Nachgang verschärft werden», fügte Beat Flach (GLP/AG) hinzu.
Der Ständerat hingegen verlangte, dass die Neuerung auch für bereits nach bisherigem Recht Verurteilte gelten soll. Unter anderem argumentierte er, es sollten nicht während mehr als zehn Jahren unterschiedliche Haftregimes gelten. Die SVP hätte dem Ständerat folgen wollen, unterlag aber deutlich.
Dass eine bedingte Entlassung aus einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe erst nach 17 Jahren statt wie heute 15 Jahren ein erstes Mal geprüft werden soll, haben die Räte bereits beschlossen. Umstritten war lediglich die Übergangsbestimmung zur Einführung der Neuerung.
Der Bundesrat wünschte sich die Version des Nationalrates. Lebenslänglich heisse potenziell lebenslänglich, und es gebe einen Anspruch auf Prüfung einer bedingten Entlassung und auf eine bedingte Entlassung, wenn es ihre Haltung ermögliche und sie niemanden mehr gefährde, betonte Justizminister Beat Jans. «Diese Regelung hat in der Schweiz nie zu einem Sicherheitsrisiko geführt.»






