Berner Gericht spricht Nicolas Rimoldi frei
Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi am Mittwoch freigesprochen. Es kam zum Schluss, dass seine Nachrichten auf der Plattform Telegram im Vorfeld einer Kundgebung im Jahr 2024 den Straftatbestand der Nötigung nicht erfüllten.

Auch vom Vorwurf der eventuellen Drohung wurde Rimoldi freigesprochen. Damit folgte das Gericht den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung führte der Gerichtspräsident aus, dass die Äusserungen auf Telegram zwar grenzwertig gewesen seien. Es lasse sich aber nicht beweisen, dass Rimoldi die Absicht gehabt habe, eine mögliche Gegendemonstration zu verhindern. Auch habe er die damalige Co-Präsidentin der Stadtberner Juso damit nicht in Angst und Schrecken versetzt.
Diese hatte sich 2024 im Vorfeld einer Kundgebung von Mass-Voll in Bern durch die zwei Posts von Rimoldi bedroht gefühlt und ihn deswegen angezeigt.
Er habe sich in einer Notsituation befunden, begründete hingegen Rimoldi das Absetzen der Nachrichten. Er und seine Mitorganisatoren seien nämlich durch den Aufruf der Juso und ihr nahestehenden Organisationen zu einer Gegendemonstration bedroht worden.
Rimoldis Mass-Voll-Bewegung hatte am 27. April 2024 zu einer Demonstration gegen das WHO-Pandemieabkommen auf dem Bundesplatz in Bern aufgerufen.
Die Juso rief zu einer Gegendemonstration auf, worauf eine Unterstützerin auf Telegram schrieb, Rimoldi und seine Mitstreitenden sollen sich Sorge tragen. Darauf antwortete der Angeklagte: «Ich mache mir eher Sorgen um das leibliche Wohl der Jusos» und «Sollten sie Grenzen überschreiten, landen sie in der Notaufnahme.»
«Ich rate Ihnen davon ab, künftig ähnliche Posts zu veröffentlichen», gab der Richter Rimoldi am Mittwoch noch mit auf den Weg. In einem anderen Kontext könnten solche Aussagen als strafbar erachtet werden.
Rimoldi stand in den letzten Jahren bereits mehrfach vor Gericht. Im März bestätigte das Bundesgericht eine Verurteilung wegen Nötigung. Rimoldi hatte 2021 bei unbewilligten Kundgebungen in Luzern den Verkehr behindert.
Ebenfalls im März verurteilte das Bezirksgericht Frauenfeld Rimoldi wegen übler Nachrede. Er hatte sich online diffamierend zum Tod der Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann (SP) geäussert.










