Bergführer im Fall Jessica M. wird freigesprochen
Das Berner Obergericht entscheidet auf Freispruch für Bergführer Martin M. Er könne nichts dafür, dass Jessica M. 2011 in der Cholerenschlucht zu Tode fiel.

Das Wichtigste in Kürze
- Bergführer Martin M. wird vom Berner Obergericht freigesprochen.
- Er könne für den Tod der 13-jährigen Jessica M. nicht verantwortlich gemacht werden.
- Das Mädchen war 2011 in der Cholerenschlucht bei Adelboden BE zu Tode gestürzt.
Das Berner Obergericht spricht Bergführer Martin M. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
Der 48-Jährige war 2011 mit Jessica M. unterwegs in die Cholerenschlucht bei Adelboden, als diese ausrutschte und abstürzte. Die 13-Jährige verstarb auf dem Weg ins Spital.
Zuerst im Seilpark
Das Mädchen und seine Freundin hatten den Abenteuer- und Klettertag eines Bergsportanbieters geschenkt bekommen. Der Bergführer ging am Morgen mit den beiden Mädchen zunächst in einen Seilpark und einen Klettergarten in Adelboden.
Dort habe er sich ein Bild von den Fähigkeiten der beiden Jugendlichen machen können, schilderte der Bergführer vor Gericht. Er habe die Mädchen als trittsicher, angstfrei, verantwortungsvoll und vital erlebt.
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Tödlicher Unfall
So beschloss der erfahrene Bergführer, am Nachmittag mit ihnen in der Cholerenschlucht ein Abseilmanöver durchzuführen. Auf dem Weg zum ersten Abseilpunkt stolperte das zuhinterst gehende Mädchen, rutschte über einen kurzen Abhang und fiel 50 Meter in die Schlucht hinunter.
Obergericht schliesst sich Regionalgericht an
Im September 2017 wurde der Bergführer vom Regionalgericht Berner Oberland vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Angehörige des verstorbenen Mädchens zogen das Urteil an die nächsthöhere Instanz, das bernische Obergericht.