Bedingte Geldstrafe für Einsatz von Pfefferspray gegen Hunde

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Lausanne,

Weil ein Mann gegen zwei herannahende Hunde Pfefferspray eingesetzt hat, wurde er in Lausanne zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tageseinsätzen verurteilt.

Bedingte Geldstrafe wegen Pfefferspray.
Ein Pfefferspray. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/EDDY RISCH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann setzte gegen zwei Hunde, die sich ihm näherten, Pfefferspray ein.
  • Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen fahrlässiger Tierquälerei bestätigt, der auf einem Spaziergang mit seinem Vierbeiner einen Pfefferspray gegen zwei herannahende Hunde einsetzte. Der Mann hatte eine Beissattacke befürchtet.

Wie das Obergericht des Kantons Zürich geht das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil davon aus, dass der erfahrene Hundehalter den Pfefferspray vorsorglich gegen die beiden fremden Hunde einsetzte. Sein Hund war in der Vergangenheit sechs Mal gebissen worden.

Es bleibt damit bei einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 50 Franken. Der Hundebesitzer hatte vor dem Bundesgericht einen Freispruch beantragt. (Urteil 6B_782/2018 vom 01.02.2019)

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