Bedingte Freiheitsstrafe für Hockeyfan wegen umgebautem Feuerwerk
Das Bundesstrafgericht hat einen Freiburger Eishockeyfan zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt.

Ein Hockeyfan zündete nach einem Match in Bern im Oktober 2024 ausserhalb des Stadions einen modifizierten Feuerwerkskörper. Verletzt wurde niemand. Der Fan wurde nun verurteilt.
In einem in der Nähe des Eisstadions abgestellten Bus präparierte der Freiburger einen 11 Zentimeter langen Feuerwerkskörper, der bei korrektem Gebrauch eine farbig aufsteigende Bombette mit einem sehr lauten Blitzknall und farbigen Funken erzeugt. Der 22-Jährige entfernte den Sprengstoff und die Zündschnur.
Damit schuf er einen unkonventionellen Sprengkörper, der umso gefährlicher war, weil er nach dem Anzünden jederzeit hätte explodieren können. Dies geht aus dem am Dienstag veröffentlichten begründeten Urteil des Bundesstrafgerichts vom 24. März 2026 hervor.
Nachdem der Freiburger aus dem Bus gestiegen war, entfachte er die Zündschnur und warf den Sprengkörper in die Menge. Bei ordnungsgemässem Gebrauch dürfte das Feuerwerk nicht auf den Boden geworfen werden, und es wäre ein Sicherheitsabstand von 25 Metern zu Drittpersonen einzuhalten.
Eigene Fans gefährdet
Der junge Mann war von etwa fünfzig Personen umringt – grösstenteils Fans von Fribourg Gottéron – und etwa fünfzehn Polizisten. Vor Gericht sagte er, dass er nur Krach habe machen wollen. Der Sprengkörper enthielt 3,5 Gramm Sprengstoff, was ein erhebliches Risiko für schwere Verletzungen birgt, wie das Gericht in Bellinzona festgehalten hat.
Der Eishockeyfan habe rücksichtslos gehandelt, ohne über die Folgen seiner Tat nachzudenken, heisst es im Urteil weiter. Die Richter weisen darauf hin, dass der Sprengkörper den Personen in der Umgebung schwere Verletzungen hätte zufügen können.
Es sei reiner Zufall, dass niemand zu Schaden gekommen sei. Der Freiburger habe die Anwesenden einer erheblichen Gefahr ausgesetzt, und zwar vorsätzlich. Aus diesem Grund wurde er wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht für schuldig befunden. (Urteil SK.2025.61 vom 24.3.2026)










