Feuerwerk

Verbot von lärmigem Feuerwerk gilt ab sofort ganzjährig

Nau.ch Lokal
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Greifensee,

Nach dem deutlichen Entscheid der Gemeindeversammlung bleibt es in Volketswil künftig auch am 1. August und an Silvester ruhig. Nur leise Effekte sind erlaubt.

Volketswil
Die Umgebung von Volketswil. - Nau.ch / Manuel Walser

Wie die Gemeinde Volketswil informiert, ist lärmiges Feuerwerk ab sofort ganzjährig verboten, auch am 1. August und an Silvester. An der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025 sprachen sich die über 400 Stimmberechtigen deutlich für die Einzelinitiative «Verbot von lärmigem Feuerwerk» aus.

Die Initiative verlangte ein ganzjähriges Verbot von lärmigem Feuerwerk, mit Ausnahmen nur mit Bewilligung. Entsprechend dem Initiativtext wurde die Polizeiverordnung der Gemeinde Volketswil wie folgt angepasst: Art. 13 Feuerwerk Abs. 1 Das Abbrennen von lärmigem Feuerwerk ist verboten. Abs. 2 Das Abbrennen von lärmigem Feuerwerk kann in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Bereits bisher war lärmiges Feuerwerk lediglich in der Nacht vom 1. auf den 2. August sowie in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar erlaubt. Ab sofort ist das Abbrennen von lärmigem Feuerwerk neu ganzjährig verboten, also auch am 1. August und zu Silvester.

Was gilt als lärmiges Feuerwerk?

Als lärmiges Feuerwerk gelten unter anderem Böller, Knallkörper, Raketen, Chinaböller, Kugelblitze oder Superknallkörper, Bombenrohre und Thunder-Artikel.

Weiterhin erlaubt sich geräuscharme Feuerwerkskörper wie Wunderkerzen, Vulkane, bengalische Lichter, Fackeln, römische Lichter, Sonnen. Beim Kauf im Fachhandel empfiehlt es sich, gezielt nach leisem Feuerwerk zu fragen.

Gründe für das Verbot

Raketen, Böller und weitere lärmige Feuerwerkskörper belasten viele Menschen, insbesondere ältere und gesundheitlich beeinträchtigte Personen. Zudem verursachen sie Stress und Ängste bei Haus- und Wildtieren. Lärmiges Feuerwerk führt zu Umweltbelastungen durch Feinstaub und chemischen Rückständen.

In Ausnahmefällen ist das Abbrennen eines lärmigen Feuerwerks weiterhin möglich. Notwendig ist jedoch eine vorgängige Bewilligung durch die Abteilung Sicherheit der Gemeinde.

Ähnliche Regelungen in anderen Gemeinden

Neben Volketswil haben bereits zahlreiche weitere Schweizer Gemeinden vergleichbare Regelungen beschlossen. Auch in Fällanden, Schwerzenbach und Wangen-Brüttisellen gilt seit 2025 ein Verbot von lärmigem Feuerwerk.

Ebenso wird das Thema auf Bundesebene mit der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» und dem indirekten Gegenvorschlag diskutiert.

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