Umfahrung Suhr: Bauernverband Aargau warnt vor Kulturlandverlust
Der Bauernverband Aargau erkennt die Notwendigkeit einer Verkehrsoptimierung im Raum Suhr an. Der Preis dürfe aber nicht der hohe Verlust von Kulturland sein.

Der Bauernverband Aargau (BVA) anerkennt die Notwendigkeit einer verkehrlichen Optimierung im Raum Suhr.
Die geplante Umfahrung bringt Vorteile für eine breite Bevölkerungsschicht. Doch der Preis dafür darf nicht ein massiver Verlust an Kulturland sein – genau das droht mit dem aktuellen Projektstand.
Trasse führt durch Landwirtschaftsland mit Fruchtfolgeflächen
Trotz der vorgesehenen Tunnellösung, die grundsätzlich als kulturlandschonend zu begrüssen ist, verläuft das Trasse über weite Strecken durch Landwirtschaftsland mit Fruchtfolgeflächen (FFF) erster Güte.
Insgesamt gehen dauerhaft 4,53 Hektaren wertvoller Ackerboden verloren. Während der Bauzeit werden zusätzlich über 17 Hektaren temporär beansprucht – für Baulogistik, Materialdepots und die Gasleitung.
Landwirtschaft am stärksten betroffen
Die Landwirtschaft ist mit Abstand der am stärksten betroffene Sektor. Der BVA fordert deshalb:
Die vollständige Kompensation des dauerhaften FFF-Verlusts von aktuell 4,53 Hektaren und eine Reduktion des FFF-Verlusts, insbesondere durch Verzicht auf Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen beim Talbächli und Gänstelbach (0,54 Hektaren).
Des Weiteren verlangt der BVA die Streichung der projektbegleitenden Extensivstreifen oder deren Verlegung entlang bestehender Infrastrukturen wie der Autobahn. Dies stellt nämlich einen weiteren massiven Verlust von Ackerfläche dar, der nicht einmal ausgewiesen ist.
Schliesslich fordert der BVA eine Minimierung der temporären Beanspruchung während der Bauzeit sowie frühzeitige Kommunikation und faire Entschädigung der betroffenen Betriebe und eine Sicherstellung der Verkehrssicherheit für landwirtschaftliche Fahrzeuge, insbesondere auf der stark belasteten NK 240, durch Temporeduktion.
Ökoausgleich im Siedlungsgebiet
Die geplanten ökologischen Ausgleichsmassnahmen dürfen nicht zu zusätzlichem Kulturlandverlust führen. Der BVA schlägt vor, diese Massnahmen im Siedlungsgebiet umzusetzen, wo sie auch zur Aufwertung des Lebensraums beitragen können.
Bereits in der Anhörung zur Richtplananpassung hat der BVA diese Anliegen eingebracht – leider ohne Gehör. Stattdessen wurden die ökologischen Massnahmen sogar noch ausgeweitet.
Der BVA fordert nun mit Nachdruck eine Überarbeitung des Projekts im Sinne einer ausgewogenen Interessenabwägung.