Die Basler Regierung zeigt Skepsis gegenüber der bürgerlichen Kampagne zur Änderung von Wohnschutzbestimmungen.
Wohnung Basel
Blick aus einer Wohnung in Basel. - keystone

Die Basler Regierung steht der bürgerlichen Kampagne zur Korrektur von Wohnschutzbestimmungen mit Skepsis gegenüber. Konkret beantragt sie, drei im Januar zur Berichterstattung überwiesene Motionen als unverbindliche Anzüge zu deklarieren und bei zwei weiteren Motionen auf eine Überweisung zu verzichten.

Konkret zur Debatte stehen fünf Vorstösse aus den bürgerlichen Fraktionen LDP, FDP, Mitte und SVP sowie der GLP, die im Januar gegen die vehementen Widerspruch der Ratslinken in einer ersten Runde an die Regierung überwiesen worden waren.

Auswirkungen noch nicht abschätzbar

Diese will sich nun nicht drängen lassen. Die Auswirkungen der neuen Wohnraumschutzgesetzgebung seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht über den Einzelfall hinaus abschätzbar, schreibt sie. Sie habe deshalb eine systematische Auslegeordnung zum Gesetz und zur Verordnung in Auftrag gegeben, um allenfalls geeignete Anpassungen zu unterbreiten.

So beantragt die Regierung den Vorstoss der Mitte-Fraktion zu einer Neudefinition des Faktors «Wohnungsnot» im Gesetz und die FDP-Motion für Anpassungen von Wohnschutzbestimmungen beim Stockwerkeigentum nicht zu überweisen.

Regierung will Anregungen entgegennehmen

Die Motionen der GLP, SVP und LDP für eine Lockerung der Bestimmungen bei energetische Sanierungen, für eine Entpolitisierung der Wohnschutzkommission und für eine bewilligungsfreie Instandstellung von Wohnungen bei einem Mietzinsaufschlag von unter zehn Prozent will die Regierung lediglich als Anregungen in der Form von Anzügen entgegennehmen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzGLPSVPFDPRegierung